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Chronik und Quellen
1941
November 1941

Auswanderung von Juden

Vermutlich die Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Berlin gibt Anfang November 1941 folgenden Bericht über die "Auswanderung von Juden aus dem Altreich" von 1933 bis 1941 ab:

Umfang

Seit 1933 sind aus dem Altreich 352.294 Juden ausgewandert. Die Auswanderung erstreckte sich auf folgende Haupteinwanderungsgebiete:

Afrika                         14.760
Amerika
Nordamerika           57.189
Mittelamerika           9.728
Südamerika             53.472
Aden                           16.374
Australien                    4.015
Europa                     183.326
Palästina                    53.430  
                                 352.294

Organisation

Zur Förderung der Auswanderung waren seit 1933 folgende Organisationen tätig:

   Palästina-Amt der Jewish Agency for Palestine
       für die Auswanderung nach Palästina

   Hilfsverein der Juden in Deutschland
       für die übrige Auswanderung

   Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorge
       für die Rückauswanderung.

Die Arbeit der drei Organisationen wurde zunächst durch die Reichsvertretung der Juden in Deutschland geleitet, nach Errichtung der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland in deren Wanderungsabteilung zusammengefasst. Ihre Hauptaufgabe bestand in der Wahrnehmung bestehender und Schaffung neuer Auswanderungsmöglichkeiten, in der Auswandererberatung und Unterstützung hilfsbedürftiger Auswanderer.

Finanzierung

Die Finanzierung der Auswanderung in Reichsmark erfolgte zum grössten Teil durch die Auswanderer selbst. Soweit sie über die erforderlichen Mittel nicht verfügten, wurde die Durchführung der Auswanderung durch die Reichsvereinigung finanziert.

 

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Die für (89.032) hilfsbedürftige Auswanderer seitens der Reichsvertretung bezw. Reichsvereinigung zur Förderung der Auswanderung aufgewandten Mittel belaufen sich seit 1933 auf RM 20.494.864,67, nämlich jährlich auf:

                                 1933       RM       980.956,64
                                   1934       RM     675.953,91
                                   1935       RM     583.367,64
                                   1936       RM   1.657.566,82
                                   1937       RM   1.800.040,98
                                   1938       RM   3.547.836,58
                                   1939       RM   6.618.501,36
                                   1940       RM   3.281.516,99
1.1.1941 bis 31.10.1941      RM     1.347.123,75  
                                                RM 20.492.864,67

Neben den Reichsmarkbeträgen sind Devisen für Vorzeige- und Landungsgelder seit Kriegsausbruch für die Passagen erforderlich gewesen. Diese Beträge sind zu einem grossen Teil durch Vermittlung der Wanderungsabteilung der Reichsvereinigung von Angehörigen oder Freunden der Auswanderer im Ausland zur Verfügung gestellt worden. Soweit dies nicht möglich war, wurde die Bereitstellung der erforderlichen Devisenbeträge durch jüdische Hilfsorganisationen im Ausland, insbesondere durch das American Joint Distribution Committee in New York bewirkt. So hat der Joint seit dem 1.9.1939 insgesamt $ 2.193.810,28 für die Buchungen von Passagen zur Verfügung gestellt.

Die Beschaffung der Vorzeigegelder für die Palästina-Wanderung erfolgte im wesentlichen durch ein mit Genehmigung des Herrn Reichswirtschaftsministers entwickelten Transfer-Verfahren zwischen Palästina-Treuhand-Stelle, Berlind und Haavara Ltd., Tel-Aviv in Zusammenarbeit mit deutschen und palästinensischen Banken durch deutschen Warenausfuhr nach Palästina. Im Rahmen des Palästina-Transfers wurden von 1933 bis 1939 (erstes Halbjahr) insgesamt RM 104.623.707,01 im Gegenwert von [..] 5.440.-- (rund) transferiert.

Im übrigen erfolgte die Beschaffung der Vorzeige- und Landungsgelder zu einem erheblichen Teil im Altreu-Transfer-Verfahren, das mit Genehmigung des Herrn Reichswirtschaftsministers seit 1937 durchgeführt worden ist. Bis 1.9.1939 nahmen an diesem Verfahren 3.008 Auswanderer teil, die einen Devisenbetrag im Kurswert von RM 5.631.000,-- erhielten und durch Reichsmark-Überzahlungen nach Massgabe einer Tabelle, gestaffelt nach Vermögensgrössenklassen und Anzahl der gemeinsam auswandernden Personen, die Auswanderung von weiteren 2.845 mittellosen Personen ermöglichten, denen im Rahmen des Altreu-Subventions-Verfahrens Devisen im Kurswert von RM 1.234.000,-- zur Verfügung gestellt werden konnten.

Nach Einstellung dieses Verfahrens (1.9.1939) wurde das Altreu-Passage-Verfahren entwickelt, in dessen Rahmen Joint-Devisen für Passagebuchungen gegen Reichsmark-Zahlungen nach einer Tabelle zur Verfügung gestellt wurden, die zunächst von Rm 10.-- bis 20.--,

 

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später von RM 10.-- bis 55.--, je nach Vermögensgrössenklassen und Anzahl der gemeinsam auswandernden Personen gestaffelt war. An diesem Verfahren nahmen von April 1940 bis Ende Oktober 1941 987 Personen teil, denen Passagen im Werte von $ 154.255,29 beschafft wurden, für die ein Reichsmark-Gegenwert von 3.698.569,43 der Reichsvereinigung zugeflossen ist.

Durchführung

Die Durchführung der Auswanderung in technischer Hinsicht ist in folgende Abschnitte zu gliedern:

Von 1933 bis Ende 1938:

Überwiegen der nicht unterstützten Auswanderung, vor allem nach Europa als Zwischenwanderungsland / Beschaffung der Übersee-Passagen in Reichsmark / Ausreise aus deutschen Häfen / Rückauswanderung (Repatriierung) von Juden ausländischer Staatsangehörigkeit / Erlangung von Arbeiter-Zertifikaten zur Einwanderung nach Palästina aufgrund landwirtschaftlicher, handwerklicher und hauswirtschaftlicher Berufsausbildung und -umschichtung / Seit 1936 Einwanderungssperre in Südafrika, vorher Charterung des Nord.-Lloyd-Dampfers „Stuttgart” mit 540 Auswanderern nach Südafrika / Seit 1937 Einwanderungsbeschränkungen in Südamerika, besonders in Brasilien, 1938 in Argentinien und Columbien, demgegenüber stärkere Einwanderung nach Bolivien und Chile / Konferenz in Evian (Juli 1938) / Ansiedlungen in den Ica-Kolonien in Argentinien / Gruppensiedlungsprojekte für Brasilien / Weitere Einwanderungsbeschränkungen.

Von 1939 bis 1.9.1939:

Errichtung der Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Berlin, Vereinheitlichung der Auswanderungs-Formalitäten (Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Finanzämter und Stadtsteuerkassen, als Voraussetzung für die Ausstellung des Auswandererpasses, Genehmigung der Devisenstelle zur Mitnahme des Umzugsgutes, Schliessung des Arbeitsbuchs, Einführung der Auswandererabgabe-Bescheinigung), zentrale Überwachung und Lenkung der Auswanderung / Regelung des Umfangs der Auswanderung durch Zuweisungen zur Zentralstelle / Zunahme der Übersee-Auswanderung / Einwanderungsbeschränkungen in Palästina, Sondertransporte nach Palästina / Verstärkung der Kinderauswanderung / Errichtung des Camps in Richborough für Zwischenwanderer / Seit März 1939 durchschnittliche Auswanderung von monatlich 9.000 Personen / Stärkere Auswanderung nach dem Fernen Osten (Shanghai), teilweise bereits unter der Bedingung der Passagezahlung in Devisen / Zwischenwanderung von USA-Visumanwärtern in europäische Länder / Einwande-

 

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rungssperre für Cuba, vorher Abfahrt des Hapag-Dampfers „St.[..]” mit 900 Passagieren für Cuba, die da Landung nicht möglich, in europäischen Ländern aufgenommen worden sind.

Von September 1939 bis April 1940:

Wegfall der Auswanderung nach europäischen Ländern / Passagebuchungen nur noch auf ausländischen Schiffen in Devisen / Vorwiegend Ausreise aus italienischen Häfen / Einwanderungs-Drosselung nach Bolivien und Chile / Weitere Auswanderung nach dem Fernen Osten / Vorwiegend USA-Auswanderung.

Von Mai 1940 bis Oktober 1940:

Wegfall der Ausreise aus italienischen Häfen infolge Einstellung der Erteilung von italienischen Durchreisevisen / Nutzbarmachung des Landweges nach dem Fernen Osten sowie zur Abfahrt nach USA aus japanischen Häfen unter Benutzung der transsibirischen Bahn / Einführung eines Durchreisedepots für Mandschukuo Ende August / Einführung eines japanischen Durchreisedepots im Oktober 1940 / Versuche der Ausreise mit finnischen Linien ab Petsamo / Verwaltungsmässige Einschränkung der Erteilung amerikanischer Visen.

November 1940 bis Oktober 1941:

Schaffung der Ausreisemöglich ab portugiesischen und spanischen Häfen, insbesondere ab Lissabon / Versuche, auf dem Landweg nach Griechenland und von dort durch das Mittelmeer nach Lissabon, ferner auf dem Landweg durch die Schweiz und von dort mit Autobus durch Frankreich nach Barcelona zu gelangen / Einrichtung der Auswanderer-Sammeltransporte, zugleich für Auswanderer aus der Ostmark und dem Protektorat durch Frankreich zum Abfahrtshafen / Passagebuchungen auf amerikanischen, spanischen und portugiesischen Schiffahrtslinien / Durchführung von 25 Sammeltransporten in Sonderwagen mit 5.945 Auswanderern, davon 4.808 aus dem Altreich / Überwiegen der USA-Auswanderung, nachdem im Januar 1941 die Visumerteilung wieder aufgenommen worden war, bis zur Einstellung der Visumerteilung (Juni 1941), alsdann verstärkte Auswanderung nach Cuba und Ecuador / Beschaffung einer grösseren Anzahl (etwa 800) cubanischer Visumermächtigungen, von denen noch der grösste Teil noch nicht ausgenutzt worden ist.

Auswanderungsvorbereitung

Der Auswanderungsvorbereitung dienten insgesamt 42 land- und forstwirtschaftliche, 168 handwerkliche, 27 hauswirtschaftliche, 12 pflegerische Arbeits- bezw. Ausbildungseinrichtungen. Seit 1933

 

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bis Oktober 1941 ist die Auswanderung von insgesamt 66.546 Personen durch Berufsausbildung und Berufsumschichtung vorbereitet worden, davon in der Landwirtschaft 33.751, in handwerklichen Berufen 26.108, in der Hauswirtschaft 4.350, in der Säuglings- und Kinderpflege 2.357.

Bestand

Zurzeit befinden sich im Altreich unter Berücksichtigung der Auswanderung und des Sterbeüberschusses seit 1933 sowie der Aussiedlungs-Transporte im Oktober 1941 noch rund 151.000 Juden, davon bis 18 Jahre 11 %, von 19 bis 45 Jahre 25,7 %, von 46 bis 60 Jahre 89,6 %, über 60 Jahre 33,7 %.

Organisation Auswanderung 1933-1941

Reichsvereinigung der Juden in Deutschland

Organisation
Auswanderung
1933 bis 1941

Umfang
Organisation
Finanzierung
Durchführung
Auswanderungsvorbereitung
Bestand

Veränderungen in den Einwanderungsbestimmungen seit 1937 in zeitlicher Reichenfolge

Jüdische Auswanderung 1933 bis 1941 (Schaubild)

Judengesetze seit 1933

Auswanderung (rot)
Gemeinschaftsleben (blau)
Kultur (weiss)
Wirtschaft (gelb)

in zeitlicher Folge

8.11.1941

 

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Treuhand-Stelle der Juden in Deutschland G.m.b.H. (für die Bearbeitung des Palästina-Transfers), die Allgemeine Treuhand-Stelle für die jüdische Auswanderung G.m.b.H. (zur Bearbeitung sonstiger Transfer-Projekte unter Devisenbeschaffung für Auswanderer) sowie die Gesellschaft zur Förderung wirtschaftlicher Interessen von in Deutschland wohnhaften oder wohnhaft gewesenen Juden m.b.H. (zur Bearbeitung der Vermögensliquidationen) neu errichtet.

Durch die Zehnte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 4.7.1939 (RGBl. I S. 1097) wurden die Juden in einer Reichsvereinigung zusammengeschlossen, die nach Genehmigung ihrer Satzungen durch den Reichsminister des Innern gemäss Verfügung vom 7.7.1939 ihre Tätigkeit anstelle der Reichsvertretung aufnahm. Die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland hat den Zweck, die Auswanderung der Juden zu fördern. Sie ist ausserdem Träger des jüdischen Schulwesens und Träger der freien jüdischen Wohlfahrtspflege. Der Reichsminister des Innern, dessen Aufsicht sie untersteht, kann der Reichsvereinigung weitere Aufgaben übertragen. Als örtlicher Zweigstellen bedient sich die Reichsvereinigung der jüdischen Kultusvereinigungen, deren Reichsverhältnisse durch Gesetz vom 28.3.1938 (RGBl. I S. 338) Erste Durchführungsverordnung vom 30.1.1939) (RGBl. I S. 153) Zweite Durchführungsverordnung vom 4.8.1939 (RGBl. I S. 1350) besonders geregelt sind. Gemäss § 9 Absatz 4 der Satzungen der Reichsvereinigung sind die Zweigstellen an die Weisungen der Reichsvereinigung gebunden. Zur Finanzierung der Aufgaben der Reichsvereinigung sind ihre Mitglieder zur Leistung eines ordentlichen und im Falle der Auswanderung zur Leistung eines ausserordentlichen Beitrags verpflichtet; für die Erhebung der Beiträge ist mit aufsichtsbehördlicher Genehmigung die Beitragsordnung und die Auswandererabgabe-Ordnung erlassen worden. Durch die Errichtung der Reichsvereinigung ist eine einheitliche Zusammenfassung aller jüdischen Arbeitsgebiete geschaffen und gewährleistet worden.

Aufgrund des § 5 der Zehnten Verordnung zum Reichsbürgergesetz wurden von den bei Erlass der Verordnung noch bestehenden 1.407 Organisationen, Vereinen und Stiftungen bisher 718 in die Reichsvereinigung eingegliedert, 409 aufgelöst; 130 wurden nach Massgabe der Bestimmungen über paritätische Stiftungen behandelt. Drei (Altreu, Paltreu, P.W.I.) blieben selbständig bestehen. Für die übrigen (138) steht die Bekanntgabe einer Entscheidung noch bevor.

Im März 1941 ist eine Reorganisation der Reichsvereinigung mit dem Ziel einer noch strafferen Zentralisierung sowie der Verringerung der Verwaltung im Interesse der Wahrnehmung aller hierbei möglichen Einsparungsmassnahmen durchgeführt worden. Im Zuge dieser Reorganisation wurden aufgrund des § 5 der Zehnten Verordnung zum Reichsbürgergesetz 1.463 jüdische Kultusvereinigungen unter 1.000 Seelen[?] in die Reichsvereinigung eingegliedert, sodass lediglich 17 jüdische Kultusvereinigungen und 13 Bezirksstellen der Reichsvereinigung bestehen geblieben sind. Das Personal der Reichsvereinigung, ihrer Bezirksstellen, der Kultusvereinigungen und aller sonstigen Einrichtungen wurde um 2.800 auf rund 4.000 verringert. Die Arbeitsgebiete für alle Bezirksstellen und Kultusvereinigungen wurden nach einem zentralen Reorganisationsplan zusammengefasst und einheitlich gegliedert. Der Grundbesitz der Reichsvereinigung

 

Organisation

Im April 1933 wurde die Reichsvertretung der Juden in Deutschland als Zusammenschluss der 17 Landesverbände jüdischer Gemeinden unter Mitwirkung der drei grösseren Organisationen: Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, Reichsbund jüdischer Frontsoldaten, Zionistische Vereinigung für Deutschland, gebildet. Die Reichsvertretung errichtete ihrerseits im April 1933 den Zentralausschuss für Hilfe und Aufbau, dem die Zusammenfassung der Spitzenorganisationen für die Sozialarbeit und die Aufbringung der Mittel für deren Tätigkeit oblag, nämlich für die

Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland
Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorge
Zentralstelle für jüdische Wirtschaftshilfe
Vereinigte Zentrale für jüdische Arbeitsnachweise
Jüdische Arbeitshilfe

sowie den Hilfsverein der Juden in Deutschland
und für das Palästina-Amt der Jewish Agency for Palestine.

Die Reichsvertretung übernehme damit die Aufgabe der Leitung und zentralen Zusammenfassung der jüdischen Sozialarbeit auf den Gebieten der Auswanderungsförderung, der Wohlfahrtspflege und des Schulwesens. Die Spitzenorganisationen der jüdischen Sozialarbeit haben sich demzufolge im September 1935 der Reichsvertretung völlig unterstellt und eine selbständige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt.

Die Tätigkeit der Reichsvertretung erstreckte sich zunächst nur darauf, die allgemeinen Richtlinien für die Sozialarbeit aufzustellen und die erforderlichen Mittel aufzubringen, ohne dass ihr eine Weisungsbefugnis gegenüber den weitverzweigten jüdischen Organisationen zustand. So gab es Anfang 1933 1.610 jüdische Gemeinden, 34 Landes- und Provizialverbände sowie rund 3.700 sonstige jüdische Organisationen. Ein Teil dieser Organisationen hat sich in Zusammenhang mit der Auswanderung der Mitglieder oder mit dem Wegfall des Organisationszwecks selbst aufgelöst. Andere, wie der Verband nationaldeutscher Juden (1936), die Grossloge für Deutschland UOBB (April 1937), sowie der Landesverband der Zionisten-Revisionisten in Deutschland (1938) wurden aufgrund behördlicher Verfügungen aufgelöst. Die jüdischen Jugendorganisationen wurden im Reichsausschuss der jüdischen Jugendverbände, die Sportorganisationen im Reichsausschuss der jüdischen Sportverbände zusammengefasst; ihre Tätigkeit wurde von den zuständigen Dienststellen der Reichsjugendführung bezw. der Reichssportführung geregelt und überwacht. Im Jahre 1933 wurde der Jüdische Kulturbund in Deutschland e. V. gegründet, dem unter Aufsicht des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda die Organisation und verantwortliche Gestaltung der kulturellen Betätigung der Juden bis zu seiner am 12.9.1941 behördlichen verfügten Auflösung oblag. Ferner wurden die Palästina-

 

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im Werte von rund vierzig Millionen Reichsmark wurden in einer Grundstückskartei erfasst: der Grundstücksverkauf vollzieht sich nach einem durch die Aufsichtsbehörde geregelten besonderen Genehmigungsverfahren. Sach- und Verwaltungsausgaben wurden im Vollzug der Reorganisation in erheblichem Umfang (um etwa die Hälfte) gesenkt. Abrechnungen und Voranschläge bedürfen monatlich der aufsichtsbehördlichen Genehmigung.

Mit der Reorganisation ist eine einheitliche Durchgliederung aller Arbeits[..] und eine [..] der Verantwortlichkeit bei der [..] [..]organisation erfolgt.

8.11.1941

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