Die Gestapo Köln berichtet
Am 10. Oktober 1939 berichtet die Kölner Gestapo über die „Ausweisung von Juden“:
Es ist festgestellt worden, daß in den letzten Monaten ein starker Zuzug von Juden im Stadtgebiet Köln und Umgebung erfolgte. Der Zuzug dieser unerwünschten Elemente ist in staatspolitischer, militärischer und insbesondere wirtschaftlicher Hinsicht nicht zu tragen.
Ich habe daher die jüdische Synagogengemeinde in Köln die Anweisung erteilt, dafür Sorge zu tragen, daß alle Juden, die nach dem 1.7.1939 in Köln und Umgebung zugezogen sind, bis zum 20. Oktober 1939 ihren neuen Wohnort verlassen müssen. Falls Juden aus dem Regierungsbezirk Köln hier zugezogen sind, so sind diese wieder in ihren früheren Wohnort zuzulassen. Juden, die von außerhalb des Regierungsbezirkes Köln hier zugezogen sind, ist gleichfalls der Aufenthalt im Regierungsbezirk Köln aus den vorgenannten Gründen untersagt. Die Ortspolizeibehörden bzw. Einwohnermeldeämter ersuche ich, für die Zukunft alle sich von auswärts meldenden Juden abzuweisen mit der Begründung, daß ein Zuzug nicht geduldet werden kann.
Juden - ab 16 Jahren - die trotzdem im Regierungsbezirk Köln neu zuziehen und sich weigern, den neuen Wohnort zu verlassen, sind in den Landkreisen von den Kreispolizeibehörden unverzüglich festzunehmen. Von jeder derartigen Festnahme ist sofort nach hier Meldung zu erstatten. In den Stadtkreisen Köln und Bonn erfolgt die Inschutzhaftnahme durch die Staatspolizei.