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Chronik und Quellen
1941
September 1941

Beschäftigung von „Mischlingen“

Der Reichswirtschaftsminister teilt der Reichsgruppe Industrie am 25. September 1941 die Bestimmungen zur Beschäftigung von „Mischlingen“ mit:

Betr.: Beschäftigung von Mischlingen in der Organisation der gewerblichen Wirtschaft. Von der Wirtschaffsgruppe Metallindustrie ging mir unter dem 9.7.41 folgende Mitteilung zu:

„Wir haben nach Rückfrage bei der Reichsgruppe Industrie kürzlich einen Akademiker als Mitarbeiter des Stellvertreters unseres Hauptgeschäftsführers eingestellt, dessen Vater Nichtarier und dessen Mutter arisch war. Seitens der Arbeitsfront, bei der wir Erkundigungen einzogen, wurde uns mitgeteilt, daß eine Einstellung vorgenommen werden könne, sofern der erwähnte Herr als Mitglied der Arbeitsfront aufgenommen würde. Da dies der Fall war und der Mitarbeiter gleichzeitig die Eigenschaft als Reichsbürger besaß, stellten wir den Herrn ein, unter Berücksichtigung einer Auflage der Reichsgruppe Industrie, ihn nicht an exponierten Stellen zu verwenden. Dies letztere läßt sich bei dem Posten, der zu besetzen war, nicht vermeiden, vielmehr ist eine häufige Teilnahme an Sitzungen und Besprechungen auf den verschiedensten Arbeitsgebieten notwendig. Seitens des eingestellten Herrn wird zudem nunmehr noch Anspruch darauf erhoben, den anderen Mitarbeitern der Wirtschaftsgruppe, auch insbesondere hinsichtlich der Unterschriftsberechtigung usw., völlig gleichgestellt zu werden.“

Der Grundsatz, daß Mischlinge, die nach der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz nicht als Juden gelten, sich in der gewerblichen Wirtschaft ungehindert betätigen können, läßt sich auf die Anstellung in der Organisation der gewerblichen Wirtschaft nicht ohne weiteres anwenden, da diese infolge der ihr übertragenen Aufgaben auf kriegswirtschaftlichem Gebiet gegenüber der privaten Wirtschaft eine Sonderstellung einnimmt. In Übereinstimmung mit der Partei-Kanzlei bin ich daher der Auffassung, daß Mischlinge zumindest nicht für Posten in Frage kommen, in denen sie Einblick in die Geschäftsführung gewinnen oder mit kriegswirtschaftlichen Aufgaben befaßt werden. Die Beschäftigung eines Mischlings als Stellvertreter des Hauptgeschäftsführers einer Wirtschaftsgruppe halte ich daher für bedenklich.

Ich bitte, dies der Wirtschaftsgruppe Metallindustrie mitzuteilen und ähnliche an Sie herantretende Fälle im gleichen Sinne zu entscheiden.

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