Verbot des Zeitschriftenbezugs
Der Reichsverband der Deutschen Zeitungsverleger regt am 22. September 1941 in einem Schreiben an das Reichspostministerium an, Juden den Bezug von Zeitschriften zu verbieten:
Betr.: Juden als Bezieher deutscher Zeitungen und Zeitschriften.
Schon seit längerer Zeit führen die deutschen Verlage keine direkten Bestellungen von oder für Juden mehr aus. Die jüdischen Interessenten an deutschen Presseerzeugnissen haben sich nun dadurch geholfen, daß sie den Bezug durch die Post vornehmen.
Die Lage am Papiermarkt zwingt die Verlage zu immer stärkeren Einschränkungen. Es ist infolge des Auflagenstops heute nicht mehr möglich, den Einzelverkauf ausreichend zu beliefern. Bei den aktuellen Illustrierten mußte sogar schon das Verbot der Annahme neuer Abonnenten ausgesprochen werden. Jetzt beginnt auch die Versorgung der Truppen mit Presseerzeugnissen größere Schwierigkeiten zu machen.
Es ist nicht einzusehen, daß die Juden noch die Möglichkeit haben, jede gewünschte Zeitung oder Zeitschrift zu beziehen, während die kämpfende Truppe in den Ruhepausen auf Unterrichtung und auf Verbindung mit der Heimat durch die Zeitung verzichten muß. Wir stellen daher hiermit den Antrag, die Postanstalten durch eine Verfügung anzuweisen, Abonnements von oder für Juden auf Tageszeitungen, Wochenzeitungen und - soweit noch möglich - auf Illustrierte ab sofort nicht mehr anzunehmen.
Wir verkennen nicht, daß die praktische Durchführung einer solchen Anweisung erhebliche Schwierigkeiten machen wird, denn häufig wird der Jude, der seit dem 19. d.M. durch den gelben Davidstern kenntlich gemacht ist, nicht selbst am Schalter erscheinen. Auch der Name ist nicht immer eine Gewähr für die nichtarische Abstammung. Bei der Aufgabe eines Zeitungsabonnements aber den Nachweis der arischen Abstammung zu verlangen, verbietet sich von selbst. Wir können uns aber denken, daß die Postzusteller trotz der zahlreichen Aushilfen über ihren Bestellbezirk einigermaßen im Bilde sind. Wenn also mit einer radikalen Ausschaltung der Juden als Postbezieher nicht sofort gerechnet werden kann, so dürfte doch auf diesem Wege mit der Zeit eine fast vollständige Bereinigung erzielt werden. Ausgenommen von dem Verbot der Abonnementannahme muß jedoch das „Jüdische Nachrichtenblatt“ bleiben. Dieses Blatt soll die einzige für Juden beziehbare Zeitung werden. Sie erscheint einheitlich für das Reichsgebiet; für das Gebiet der Ostmark besteht eine zweite Ausgabe. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie unseren Antrag prüfen und uns Ihre Entscheidung recht bald zugehen lassen würden.
Heil Hitler!