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Chronik und Quellen
1941
August 1941

Bitte um Spenden

Die Israelitische Kultusgemeinde Nürnberg bittet die jüdische Bevölkerung am 21. August 1941 um Geld- und Sachspenden:

Wichtige Mitteilungen der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg EV. vom 21.8.41.

1. An Alle: Lesen Sie die Mitteilungen aufmerksam und vollständig; Sie ersparen sich und uns viel Zeit und Mehrarbeit. Machen Sie sich ggf. entsprechende Aufzeichnungen!

2. Jüdische Pflicht: Alle Mitglieder, die ihre „Jüdische Pflicht“ noch nicht erfüllt haben, wollen ihre Spende unter genauer Angabe (aus Lohn-, Einkommen- oder Vermögenssteuer) entweder in bar in unserer Verwaltung, Zimmer 2, oder auf das Bankkonto „Jüdische Pflicht“ Nr. 49067 bei der Commerzbank Nürnberg einzahlen. - Die letzte Haussammlung findet am Sonntag, dem 14. September 1941, statt. Mitglieder, die nicht zu Hause sein werden, wollen ihren Mitbewohnern den entsprechenden Betrag hinterlassen bzw. sie zur Zahlung beauftragen. Die „Jüdische Pflicht“ wird mit Ende September abgeschlossen. Denjenigen, die freudig gespendet haben, herzlichen Dank. Die Säumigen rufen wir auf, ihre „Jüdische Pflicht“ sofort zu erfüllen.2

3. Gottesdienst: Die Aufrechterhaltung des Gottesdienstes in seiner bisherigen Form ist im Interesse aller Mitglieder unserer Gemeinde. Es ergeht daher die dringende Bitte, uns zur Durchführung dieser Aufgabe durch weitere Spenden zu unterstützen, insbesondere auch durch Zuwendung monatlicher Beiträge. Die Spenden bedürfen keiner besonderen Genehmigung durch die Devisenstelle, gehen auch nicht zu Lasten des Freibetrages. Es genügt eine Überweisung für Dr. Richard Israel Herz,3 Treuhandkonto „Kultus“ Nr. 49065 bei der Commerzbank Nürnberg. - Für die bisher für diesen Zweck geleisteten Beträge sei hierdurch allen Spendern der herzlichste Dank ausgesprochen.

4. Patenschaften für Schule und Anlernwerkstätte: Infolge Auflassung einer Anzahl jüd. Schulen in Bayern sind Kinder in anderen Orten einzuschulen. Zur Schaffung von Freistellen und Schulpatenschaften werden die Gemeindemitglieder durch die Reichsvereinigung zur tätigen Mitarbeit aufgerufen. Wir bitten, die Sie demnächst besuchenden Werber zu empfangen und sich berichten zu lassen. Wir erwarten, daß Sie durch Ihre Spende mithelfen, unserer Jugend eine Schulausbildung zu sichern.

5. Adressen-Änderung: Es wird erneut dringend daraufhingewiesen, jede Adressen-Ände-rung sofort dem Finanzamt und ggf. der Devisenstelle zu melden. Die Unterlassung dieser Meldung kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Ebenso ist eine Meldung an das Verwaltungsbüro der Isr. Kultusgemeinde unbedingt notwendig. - Auf die Meldung jeder Arbeitsaufnahme bzw. jedes Arbeitsplatzwechsels wird wiederholt hingewiesen.

6. Arbeitseinsatz: Alle seit dem Anschreiben vom 28.5.41 neu in Arbeit gekommenen Personen oder diejenigen, die den Arbeitsplatz gewechselt haben, sowie auch alle Hausangestellten, Heimarbeiter mit Arbeitsbuch und sonstige krankenkassenpflichtig beschäftigte Personen wollen nachstehendes Formblatt im eigensten Interesse sofort ausgefüllt an die Verwaltung einsenden. (Siehe am Ende dieser Mitteilung!)

7. Reiseausweise: Die behördlich vorgeschriebenen Ausweise bei vorübergehendem Aufenthalt außerhalb des Wohnsitzes können nur ausgestellt werden, wenn die entsprechenden Fahrkarten vorgelegt werden. Abgabe nur in der Zeit von 9 bis 12.30 Uhr. Der Umtausch von Lebensmittelmarken kann nur in der Zeit von 7 bis 5 Uhr beim Ernährungsamt Luitpoldhaus, Zimm. 9, erfolgen. Das Ernährungsamt kann auch für andere Angelegenheiten nur während dieser Stunden aufgesucht werden.

8. Spinnstoffversorgung: Wir bitten wiederholt, bei Auflösung von Haushaltungen alle für den Verkauf bestimmten Gegenstände (Kleider, Wäsche, Schuhe usw.) in erster Linie unserer Kleiderkammer zum Ankauf anzubieten. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs uns. Kleiderkammer, welche ausschließlich der Versorgung der gesamten jüd. Bevölkerung dient, sind wir unbedingt darauf angewiesen - besonders mit Rücksicht auf den bevorstehenden Winter -, die in Frage kommenden Waren aus Mitgliederkreisen, sei es kostenlos oder gegen Entgelt, zu erhalten. Bevor Sie also irgendwelche Veräußerungen nach anderer Seite vornehmen, wollen Sie wegen Überlassung oder Verkauf sich in jedem Einzelfalle erst mit uns. Kleiderkammer in Verbindung setzen. Bei Verkäufen an die Kleiderkammer werden die handelsüblichen Preise vergütet. Fernsprecher 63027.

9. Haushaltsgegenstände u. Haushaltsgeschirr: Für die Einrichtung unserer Heime werden dauernd Küchen- u. Wohn-Einrichtungsgegenstände benötigt. Bevor Sie dieselben anderweitig vergeben, bitten wir Sie, unserer Heime zu gedenken. Anmeldungen zur Abholung Lindenaststr. 6, Zimmer 1.

10. Altmaterial-Sammlung: Laut Mitteilung der Zentralstelle haben sich die jüdischen Schulen gemäß behördlicher Anordnung4 an der Altmaterialsammlung zu beteiligen. Mit der Sammlung wird nach Beendigung der Schulferien, d. i. Anfang September, begonnen. Die Gemeindemitglieder werden gebeten, das bei ihnen vorhandene Altmaterial (Lumpen, Papier, Schrott, Knochen usw.) zu gegebener Zeit zur Abholung durch die Schüler unserer Volksschule bereitzustellen.

11. Aufenthalt in Berlin: Die Reichsvereinigung gibt mit Rundschreiben v. 12.8.41 folgendes bekannt: „Aus gegebenem Anlaß wird daraufhingewiesen, daß es grundsätzlich unerwünscht ist, wenn Angestellte der Reichsvereinigung oder Privatpersonen Auswanderer, die ihre Ausreise von Berlin aus antreten, hierher begleiten.“

12. Jüdisches Vermögen: Veräußerung von Kulturgut aus jüdischem Besitz: Nach einer neuen Verordnung v. 25.4.415 ist Ankaufstelle für Kulturgut die Reichskammer der bildenden Künste, Berlin W. 35, Blumeshof 6. Nur diese hat zu bestimmen, ob Schmuck und Kunstgegenstände aus jüdischem Besitz freihändig veräußert werden können. Auf behördliche Anordnung6 hat jedes Gemeindemitglied, das Gegenstände vorbezeichneter Art verkaufen will, durch die Verwaltung der Isr. Kultusgemeinde an die Geheime Staatspolizeistelle einen Antrag mit genauen Angaben einzureichen.

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