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Chronik und Quellen
1941
August 1941

Kennzeichnung der Juden

Das Propagandaministerium erarbeitet für Goebbels am 17. August 1941 eine Vorlage, um von Hitler die Zustimmung zur Kennzeichnung der Juden im Reich zu erreichen:

Herrn Reichsminister

Der deutsche Soldat hat im Ostfeldzug die Juden in ihrer ganzen Gemeinheit und Widerwärtigkeit erlebt. Seine Abscheu und Verbitterung ist noch wesentlich dadurch gestiegen, daß Juden deutsche Soldaten verstümmelt und aus dem Hinterhalt erschossen haben. Wenn der Urlauber mit diesem frischen Erlebnis in die Heimat kommt, ist er erstaunt und verbittert, die Juden - diese eigentlichen Urheber des Krieges - frei auf den Straßen laufen zu sehen und feststellen zu müssen, daß sie mit seiner Frau in einem Laden einkaufen, daß seine Frau die Mangelwaren mit den Juden teilen muß, daß die mit Arbeit überlasteten Handwerker für Juden wie für Deutsche arbeiten, daß trotz des bestehenden Wohnungsmangels Juden immer noch Wohnungen innehaben, daß Juden ihm den Platz in den Verkehrsmitteln wegnehmen und sitzen, wo er stehen muß, daß sie wirtschaftlich immer noch gutgestellt sind und ungeniert hamstern. Es ist z. B. der Aufmerksamkeit der Volksgenossen nicht entgangen, daß die Juden, denen kein Obst zusteht, einen wesentlichen Teil der Werder-Obsternte aufgekauft haben. Es wird dem Soldaten deutlich, daß der Jude die Behandlung, die ihm zuteil wird, wie eine Morgenröte empfindet, selbstsicher-frech auftritt und daß er als Hetzzentrale die Widerstandskraft der Heimat zu unterwühlen versucht. Klar ist, daß der Soldat, wenn er aus dem Kriege zurückkommt, keine Juden mehr vorfinden darf. Ebenso klar ist auch, daß für die Zwischenzeit scharfe Sofortmaßnahmen getroffen werden müssen, soll die Stimmung durch solche Mißstände nicht vergiftet werden. Bemühungen nach dieser Richtung scheitern aber an bürokratischen Hemmnissen wie formaljuristischem Denken, Zuständigkeitskämpfen und Bummelei. Letztere wird noch durch den Gedankengang befördert, daß die Juden doch bald verschwinden und es sich daher nicht lohnt, die Verordnungsmaschine in schnellere Tätigkeit zu setzen.

Die meist vor dem Kriege geschaffenen Verordnungen werden der Kriegslage und insbesondere dem Mangel an Konsumgütern in keiner Weise gerecht. Das Volk verlangt, daß rasche entscheidende Maßnahmen ergriffen werden:

1. um den Juden einzuschüchtern - nur energische Einschüchterung kann den Juden dazu bringen, die erforderliche Zurückhaltung an den Tag zu legen,

2. um die getroffenen Verordnungen auch bei den wenigen vorhandenen Überwachungskräften kontrollieren zu können.

Die Kennzeichnung der Juden ist nach Auffassung aller befaßten Ministerien und Dienststellen Angelpunkt und Voraussetzung jeder der dringend notwendigen Judenmaßnahmen.

Bei der augenblicklichen politischen Lage dürfte die Rücksichtnahme auf das Ausland die Durchführung nicht mehr hemmen. Die Kennzeichnung ist um so mehr gerechtfertigt, als die Polen bereits gekennzeichnet sind. Außenpolitisch wirkt sich diese Kennzeichnung insofern sogar günstig aus, als die Verwechslung von Ausländern mit Juden unmöglich wird, weiterhin insbesondere der Südosten ein Vorbild für eine klare Behandlung der Judenfrage erhält. Auch wird die Kennzeichnung der Juden nicht zu Ruhestörung Anlaß geben. Vielmehr weist die Kennzeichnung den Juden in seine Schranken zurück und behebt damit den Anlaß zu Unruhen.

In der Frage der Kennzeichnung ist heute ein Brief von Gruppenführer Heydrich an Reichsleiter Bormann abgegangen, in dem dieser gebeten wird, die Zustimmung des Führers für die Kennzeichnung der Juden herbeizuführen. In diesem Brief wird ausgeführt, daß der Reichsmarschall auf eine Vorlage von SS-Gruppenführer Heydrich die Entscheidung gefällt hat, daß die Frage dem Führer vorgetragen werden muß. In der Anlage werden im einzelnen die wichtigsten Sofortmaßnahmen in der Judenfrage aufgeführt:

1. Judenbann
2. Warenbezug der Juden
3. Handwerk im Dienst der Juden
4. Benutzung der Verkehrsmittel
5. Abgabe von Gebrauchs- und Luxusgegenständen
6. Judenpflichtdienst
7. Senkung der Judenbezüge

Es wird dabei nachgewiesen, daß diese Maßnahmen erst nach Kennzeichnung der Juden möglich sind.

Heil Hitler!

1. Judenbann

In Berlin wurde den Juden durch Polizeiverordnung eine Anzahl repräsentativer Straßenzüge, der Besuch von Bädern, Theatern, Kinos, Gaststätten usw. verboten. Diese Verordnung ist durch besondere Verfügung wieder außer Kraft gesetzt. Mit Rücksicht auf den deutschen Soldaten und den deutschen Volksgenossen überhaupt müßte die Bannverordnung nunmehr energisch durchgeführt werden. Dabei wäre das Überschreiten des Weichbildes der Stadt und das Betreten der Straßen über bestimmte Zeiten hinaus, sofern der Jude nicht arbeitet, zu verbieten.

Die Kennzeichnung der Juden ist Voraussetzung für diese Maßnahme.

2. Warenbezug der Juden

Die Juden kaufen heute in arischen Läden ein. Dabei stehen sie gemeinsam mit deutschen Frauen an. Die durch das Schlangestehen an sich schon gereizte Stimmung nutzen die Juden zur Hetze aus.

In der Juden-Einkaufszeit zwischen 16 und 17 Uhr muß die werktätige deutsche Frau einkaufen. Sie muß erleben, daß ihr diese Juden den Rest des Tagesbestandes wegkaufen. Die Juden benutzen die Möglichkeit, in arischen Läden einzukaufen, um sich in den Besitz für sie verbotener Waren und von Mangelwaren in ungerechtfertigten Mengen zu setzen.

In den Läden der Judengegenden ist es so weit gekommen, daß die Kaufleute Waren, die früher als Luxus galten, heute aber von allen gern zur Bereicherung des Speisezettels gekauft werden und die nur in geringen Mengen für Stammkunden vorhanden sind, für Juden Vorbehalten bleiben. Die Juden untergraben mit dem Anbieten von Überpreisen die Moral des arischen Einzelhändlers. Allein in Berlin wurden in 12000 Fällen Juden und die entsprechenden Einzelhändler wegen Anmeldung und Bezug von Kaffee und Kakao bestraft.

Dieser Mißstand ist zu beheben, wenn der Reichsvereinigung der Juden stadtweise alle für Juden bestimmten Waren zugewiesen werden. Sie soll sehen, wie sie diese an den Mann bringt. Diese Lösung behebt zudem an einem entscheidenden Punkt den Mißstand, daß Arier mit Juden in Berührung kommen, und läßt eine Steuerung des Verbrauches markenfreier Waren durch Juden zu.

Sieht man von gewissen Lebensmitteln ab, so ist das jüdische Existenzminimum durch die Vorräte in den Judenhaushaltungen ausreichend gesichert. Es ist daher zu fragen, weshalb der Jude dem Deutschen, Arzneimittel ausgenommen, überhaupt etwas wegkaufen darf. Alkohol, Tabakwaren, Fotomaterial, Bücher, Schallplattentausch, Spielzeug, Riechstoffe usw. sind nicht lebensnotwendig. Was den Juden zuzubilligen ist, kann man ihnen über die Reichsvereinigung zuführen. Alles andere haben sie den Deutschen zu überlassen. Es ist deshalb zu fordern, daß ihnen die deutschen Läden verschlossen bleiben. Die so ersparten Konsumgüter sind der Truppenbetreuung Ost vorzubehalten. Deutsche, die sich dann hergeben, für Juden einzukaufen, und Juden, die sich dieser Helfer bedienen, sind exemplarisch zu bestrafen und in der Presse anzuprangern.

Die Kennzeichnung der Juden ist Voraussetzung für diese Maßnahme.

Als selbstverständlich ist zu fordern, daß Juden keine Bezugscheine für Schuhe und Spinnstoffwaren erhalten. Völlig unverständlich ist es aber, daß sie heute noch bis auf die Sonderzuteilungen die gleichen Lebensmittelbezüge wie Deutsche erhalten. Es wurde daher angeregt, wenigstens die Fleischrationen, und zwar der nicht arbeitenden Juden, auf den Stand des vorigen Krieges herabzusetzen (200 gr in der Woche). Die Behauptung, daß hierdurch Seuchengefahr entstünde, kann nach den Erfahrungen des vorigen Krieges nur als bürokratisch bezeichnet werden. Denn damals bezog der Deutsche die Hälfte der ihm heute zustehenden Fleischration und ein Drittel des Fettes. Brot war wesentlich Sägemehl und Gemüse wie Kartoffeln wurden durch Steckrüben ersetzt. Eine Seuche trat trotzdem nicht auf.

Neben der Senkung der Fleischration ist eine Kürzung des Kohlenbezuges zu empfehlen. Die Juden, die in der Systemzeit Mangelwaren dem Deutschen wegkauffen, sollen nunmehr erst Kohlen erhalten, wenn der letzte deutsche Volksgenosse versorgt ist.

3. Handwerk im Dienst der Juden

Daß Deutsche Juden Dienste leisten müssen, ist untragbar. Solange die Amerikaner gesundes Rasseempfinden hatten, weigerten sie sich, Negern dienstbar zu sein. Eine solche Haltung ist auch für den deutschen Volksgenossen Juden gegenüber selbstverständlich. Im Zuge der Bereinigung des deutschen Wirtschaftslebens wurde den Juden die Ausübung der Handwerke verboten. Dadurch muß aber der deutsche Handwerker, solange Juden in Deutschland sind, diesem dienstbar sein. Der Deutsche darf auf das Besohlen seiner Schuhe warten, weil der Jude seine Schuhe besohlt sehen will. Beim Friseur darf der Deutsche warten, bis der Jude rasiert ist. Propagandistisch wirkt sich der freie Besuch der Friseurläden durch Juden besonders ungünstig aus, weil diese erfahrungsgemäß eine Zentrale der Flüsterpropaganda sind.

Der Reichsvereinigung der Juden ist aufzulegen, dafür Sorge zu tragen, daß die Judengesichter rasiert, die Judenschuhe besohlt werden usw.

Die Kennzeichnung der Juden ist Voraussetzung für diese Maßnahme.

4. Benutzung der Verkehrsmittel

Bei der Überbelastung der öffentlichen Verkehrsmittel ist zu fordern, daß Juden nur mit polizeilicher Genehmigung fahren dürfen. Eine solche Genehmigung wäre nur für den Weg von und zur Arbeitsstätte zu erteilen. In den Straßenbahnen werden für Juden die Vorderperrons freigegeben. In der S-, U- und Reichsbahn sind für Juden Sonderabteile vorzusehen, soweit regelmäßige Arbeitsfahrten in Gruppen vorliegen. Anderenfalls hat der Jude zu stehen. Taxen sind den Juden zu verbieten. Die Kennzeichnung der Juden ist Voraussetzung für diese Maßnahme.

5. Abgabe von Gebrauchs- und Luxusgegenständen

Der Bezug und die Benutzung von Fahrrädern und Reifen durch Deutsche ist durch Bestimmungen eingeschränkt. Merkwürdigerweise fahren aber zahlreiche Juden Räder. Soweit diese nicht zur Arbeitsfahrt benutzt werden, sollten sie beschlagnahmt werden. Gleichfalls sind den Juden die Schreibmaschinen abzunehmen, da diese für deutsche Dienststellen dringend gebraucht werden.

Die Kennzeichnung der Juden ist Voraussetzung für diese Maßnahme.

Beschlagnahmt sollten ferner bei den Juden werden: Fotoapparate und Fotomaterial, Filmvorführungsapparate und Filme, Bücher, Plattenspieler und Platten, Kühlschränke, elektrische Öfen, Alkohol jeder Art und Rauchwaren, Handspiegel, Karten und Gesellschaftsspiele. Die beschlagnahmten Gegenstände wären nach Untersuchung und Überprüfung der Truppenbetreuung Ost zuzuführen.

Die Juden haben mit dem ihnen eigenen Instinkt beizeiten und reichlich gehamstert. Bei Ausräumung der Judenhaushalte sollte gleichzeitig für eine Beschlagnahmung der Hamsterbestände zugunsten der verwundeten Soldaten Sorge getragen werden. Der irgend entbehrliche Hausrat wäre Bombengeschädigten zuzuführen. Das durch Einkaufsverbot für Juden eingesparte Warenkontingent sollte der Truppenbetreuung Ost zukommen.

6. Judenpflichtdienst

Der empörende Mißstand, daß Juden schmarotzend faulenzen, während deutsche Frauen, sogar solche mit mehreren Kindern, in Munitionsfabriken arbeiten, ist auf dem Papier behoben. Praktisch treiben sich immer noch Juden faulenzend herum, vielfach auf Grund irreführender judenärztlicher Atteste. Es ist zu fordern, daß eine Generalmusterung aller Juden auf Arbeitsfähigkeit stattfindet. Diese gründliche Auskämmung ergibt zugleich, welche Juden für die Abbeförderung in den Osten jetzt schon reif sind und welche vorerst in den kriegswichtigen Arbeitsprozess eingeschaltet bleiben müssen. Zugleich wird sich ergeben, welche nicht voll arbeitsfähigen Juden zwischenzeitlich für leichte Arbeit oder Heimarbeit zu gebrauchen sind. Gefordert muß ferner werden, daß endlich reichseinheitliche Bestimmungen über den Pflichtdienst der Juden erlassen werden. Damit müßte sichergestellt werden, daß deutsche Arbeitgeber nicht aus falschverstandenem Mitleid oder aus der irrigen Auffassung heraus, daß eine Mehrleistung erzielt wird, den Juden entgegenkommen. Insbesondere ist zu vermeiden, daß die Juden in den Genuß sozialer Errungenschaften gelangen, die der deutsche Arbeiter genießt.

7. Senkung der Judenbezüge

Die Juden zeigen durch ihr Auftreten, daß die ihnen aus ihrem zwangsverwalteten Vermögen und Besitz zugebilligten Monatsbezüge zusammen mit den noch vorhandenen verheimlichten Geldmitteln das angebrachte Existenzminimum bei weitem übersteigen. Eine rigorose Einschränkung muß erfolgen, damit der Jude nicht charakterschwache Deutsche umkaufen kann. Mit der Bemessung der Sätze wäre das Reichssicherheitshauptamt zu betrauen.

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