Deutschland ohne Juden?
Der Chef der Reichskanzlei teilt Reichsleiter Bormann am 7. Juni 1941 mit, Hitler gehe nicht davon aus, dass nach dem Krieg noch Juden in Deutschland leben:
Betrifft: Entwurf einer 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz über die Staatenlosigkeit der Juden
Sehr verehrter Herr Bormann!
Der Reichsminister des Innern hat mir mit Schreiben vom 8. April 1941 den Entwurf einer 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz und einer Durchführungsverordnung hierzu übersandt und gebeten, zu den in den Entwürfen gegen die Juden geplanten Maßnahmen eine Entscheidung des Führers in grundsätzlicher Hinsicht herbeizuführen.
Wie mir der Reichsminister des Innern mitteilt, war die von Ihnen geleitete Stelle bei der Ausarbeitung der Entwürfe maßgebend beteiligt. Ich habe die beiden Entwürfe beim Führer zum Vortrag gebracht. Den Inhalt der Entscheidung des Führers bitte ich meinem abschriftlich beigefügten Schreiben an den Reichsminister des Innern entnehmen zu wollen.
Zu Ihrer eigenen vertraulichen Unterrichtung darf ich folgendes hinzufügen: Der Führer hat dem Erlaß der vom Reichsminister des Innern vorgeschlagenen Regelung vor allem deshalb nicht zugestimmt, weil er der Meinung ist, daß es nach dem Kriege in Deutschland ohnedies keine Juden mehr geben werde und daß es deshalb nicht erforderlich sei, jetzt eine Regelung zu treffen, die schwer zu handhaben sei, Arbeitskräfte binde und eine grundsätzliche Lösung doch nicht bringe.
Heil Hitler!
Ihr sehr ergebener