Verteilung von Schiffsplätzen
Die Reichsvereinigung und die Kultusgemeinden in Wien und Prag einigen sich am 22. April 1941 auf die Verteilung der zur Verfügung stehenden Schiffsplätze in die USA:
Die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, Berlin die Israelitische Kultusgemeinde in Wien die Jüdische Kultusgemeinde in Prag vereinbaren:
1.) In Fortführung der Abmachung vom 12. VI. 1940 erfolgt die Erwerbung von Schiffs-plätzen für den Zweck der Auswanderung nach USA durch jede der genannten Organisationen auch weiterhin ausschließlich zur gemeinsamen Verfügung nach Maßgabe der vereinbarten Verhältnisse.
2.) Die Verwendung der Schiffsplätze erfolgt nach dem Verteilungsschlüssel:
Altreich - 56 2/3%
Ostmark - 33 1/3%
Protektorat -10 %
Etwa von der Jüdischen Kultusgemeinde Prag für Auswanderer aus dem Protektorat nicht benötigte Plätze fallen zu gleichen Teilen an das Altreich und die Ostmark.
3.) Diese Vereinbarung gilt für sämtliche neu anfallenden Passagen, d. h. sowohl für Schiffsplätze, die durch den Joint beschafft, als auch für solche, die durch Reisebüros zur Verfügung gestellt werden, wobei zu letzteren auch diejenigen Plätze zählen, die einzelne Auswanderer von Reisebüros erhalten, sofern der aus den Mitteln einer der Organisationen zu den Kosten dieser Passagen zugeschossene Betrag $ 40,- pro Person übersteigt.
Die in der beiliegenden Aufstellung verzeichneten Schiffsplätze sind ausgenommen, jedoch wird die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland bemüht sein, Auswanderern aus der Ostmark und dem Protektorat, deren Visa im Juni abzulaufen drohen, nach Möglichkeit zeitgerechte Passagen zu geben.
4.) Der Geltungsbereich dieser Abmachung erstreckt sich sowohl auf die gegenwärtig in Betracht kommenden Schiffsrouten (z. B. Lissabon) als auch auf die sich in Zukunft etwa wieder ergebenden (z. B. Japan) sowie auf den Eisenbahnweg, soweit diese Verkehrsmittel zur Erreichung von USA benutzt werden können.
Bezüglich aller übrigen Auswanderungsziele wird ein einvernehmliches Vorgehen vereinbart.
5.) Diese Vereinbarung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft, bedarf jedoch noch der Zustimmung der Jüdischen Kultusgemeinde in Prag, welche sich mit der Quote von 10 % bereits einverstanden erklärt hat.
6.) Dieses Abkommen kann von jeder der beteiligten Organisationen nach Ablauf einer Vertragsdauer von 3 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen gekündigt werden.