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Chronik und Quellen
1941
April 1941

Erhalt des Firmennamens

Der Vorstand der Rosenthal-Porzellan AG bittet das Reichsjustizministerium am 21. April 1941 darum, den Firmennamen beibehalten zu dürfen:

Sehr geehrter Herr Landgerichtsrat!

Betr.: Entjudung von Firmennamen.

Unter dem 27.3.1941 ist eine Verordnung herausgekommen, wonach binnen 4 Monaten alle Firmennamen zu ändern sind, die von früheren jüdischen leitenden Persönlichkeiten des betreffenden Unternehmens stammen.

Eine Rücksprache mit Ihnen brachte uns die Aufklärung, daß wir grundsätzlich unter dieses Gesetz fallen würden, wenn unser Firmenname nichts anderes darstellt als eine rein personelle Anknüpfung an den Namen des Gründers und früheren Vorstandsmitgliedes Philipp Rosenthal.

Zur Sache selbst möchten wir vorweg bemerken, daß unsere Gesellschaft insofern niemals als nichtarisch betrachtet werden konnte, als Herr Geheimrat Rosenthal und seine Familie zusammen noch nicht einmal 20 % des Gesellschaftskapitals besaßen bezw. beherrschten. Im übrigen stehen wir auf dem Standpunkt, daß der Name „Rosenthal-Porzellan“ in Deutschland und vor allen Dingen in der gesamten Welt ein reiner Sachbegriff geworden ist und daß wohl bei keinem Kenner oder Käufer irgendwelche Gedankenverbindungen personeller Natur auftreten. Dieser unserer Anschauung haben wir bereits im Jahre 1938 dadurch sichtbar Ausdruck gegeben, daß wir die frühere Firma: „Porzellanfabrik Philipp Rosenthal & Co. A.G.“ in: „Rosenthal Porzellan A.G.“ abgeändert haben. Rosenthal-Porzellan besitzt seit 50 Jahren anerkannten Weltruf und ist insbesondere im Ausland zum Inbegriff der Spitzenqualität des Porzellans geworden. Der Name „Rosenthal“ in Verbindung mit Porzellan hat in der Welt das gleiche Ansehen wie die Namen der international bekannten Manufakturen Sevres, Kopenhagen, Wedgewood und Doulton. Die Bedeutung des Begriffs „Rosenthal-Porzellan“ im Auslande wird noch unterstrichen durch eine Reihe eigener Niederlagen und Vertriebsgesellschaffen, z. B. in Amerika, Schweden, Norwegen, Italien, Rumänien, Ungarn, Schweiz.

Eine solche Weltmarke läßt sich ohne weiteres durch einen Federstrich vernichten, aber nur in vielen Jahren unter Aufwendung riesiger Geldmittel wieder schaffen. Die Schädigung, die dem Ansehen deutscher Qualitätserzeugnisse in der Welt durch eine Vernichtung des Begriffs „Rosenthal-Porzellan“ zugefügt wird, ist jedenfalls so beträchtlich, daß es keinesfalls vertretbar ist, auf uns eine Verordnung anzuwenden, die im Grunde auf unsere Firma nicht zugeschnitten ist.

Wir bitten deswegen, sich unserer Anschauung, daß der Name „Rosenthal-Porzellan“ in der ganzen Welt einen Sachbegriff darstellt, anzuschließen, da in diesem Fall die Verordnung auf unsere Gesellschaft bezw. unseren Firmennamen nicht angewandt werden könnte.

Heil Hitler!

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