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Chronik und Quellen
1941
Januar 1941

Kauf eines jüdischen Grundstücks

Die Industrie- und Handelskammer Südwestfalen in Hagen bittet am 6. Januar 1941 den Reichswirtschaftsminister, das Grundstück des Juden Dagobert Gottschalk erwerben zu dürfen:

Betr.: Grunderwerb.

Wir sind mit der Stadt Hagen gemeinsam Träger der Kaufmannschule, die eine Kaufmännische Berufsschule, eine Handelsschule und eine höhere Handelsschule umfaßt. Eigentümerin des Gebäudes ist die Kammer. Es besteht die Möglichkeit, das angrenzende Grundstück zu kaufen. Dieses wird dringend benötigt, da es die einzige Erweiterungsmöglichkeit für die Schule bietet. Das Grundstück gehört dem Juden Dagobert Gottschalk, der inzwischen der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt worden ist. Im Laufe des Jahres 1939 haben wir unter Mitwirkung des Herrn Regierungspräsidenten beim Reichswirtschaftsministerium beantragt, daß dieses Grundstück an uns veräußert wird. Das Reichswirtschaftsministerium hat diesem Antrag stattgegeben, wie das in Abschrift beigefügte Schreiben des Herrn Regierungspräsidenten zu Arnsberg vom 8. Sept. 1939 ausweist. (Der Erlaß des Herrn Reichswirtschaffsministers an den Herrn Regierungspräsidenten in Arnsberg ist vom 1.8.1939 - III Jd. 3/16 449/39.) Nachdem die Beschwerde des Gottschalk abgewiesen und inzwischen endgültig festgestellt worden ist, daß der Oberstaatsanwalt in Hagen den Verkauf des Grundstücks durchführt, bitten wir

1.) um Erteilung der Genehmigung gemäß Art. 7 § 1 des Ausf. Ges. zum BGB zum Ankauf des Grundstücks, eingetragen im Grundbuch von Hagen Band 97 Blatt 2795, Gemarkung Hagen, Flur 43 Nr. 239/1, Hagen, Springmannstraße,

2.) die Einstellung von RM 30 000,- in den Nachtrag zum Haushaltsplan für das Rechnungsjahr zu genehmigen.

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