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Chronik und Quellen
1940
Dezember 1940

Eigene Inhaftierung diskutiert

Paul Eppstein notiert am 20. Dezember 1940, wie anlässlich seiner Vorladung bei der Gestapo seine eigene Inhaftierung erörtert wird:

2. Betrifft: Schutzhaft Dr. Paul Israel Eppstein

Ass. Jagusch bemerkt, daß mir der Grund für die Schutzhaft wohl bekannt sei. Ich erwidere darauf, daß mir nicht bewußt sei, einer Weisung der Zentralstelle nicht entsprochen zu haben, daß vielleicht ein Mißverständnis, namentlich im Hinblick auf die Ausgestaltung des Nachrichtenblatts, worüber eine Erörterung mit Herrn HSTF Dannecker stattgefunden habe, vorliege. Ich wies daraufhin, daß während der gesamten Zeit, in der ich die einschlägigen Arbeiten im Auftrag der Reichsvereinigung und nach dem Willen der Behörde zu führen hatte, keinerlei Beanstandungen in dieser Hinsicht erfolgt sei[en]. Ich wäre daher für eine Mitteilung des Grundes dankbar. Ass. Jagusch bemerkt, daß einmal die Behandlung der Frage des Nachrichtenblatts beanstandet wurde, darüber hinaus aber die Befolgung von Anordnungen oder ihre verzögerte Durchführung zur Beanstandung Anlaß gegeben hätten, weiterhin Vorstellungen bei Behörden ohne Wissen oder gegen die ausdrückliche Anordnung des zuständigen Referats. Ich bemerke, daß mir in dieser Hinsicht nichts bewußt sei, namentlich was solche Behördenvorstellungen angehe, es sei denn, daß sie, mir unbekannt, von Mitarbeitern erhoben worden sind und ich als verantwortlicher Abteilungsleiter dafür einzustehen hatte. Ass. Jagusch hält dies für möglich. Auf meine Frage, ob hierüber eine Erörterung mit Herrn STBF Eichmann ermöglicht werden könne, antwortet Ass. Jagusch nach einem Telefongespräch, daß Anfang Januar eine solche Erörterung stattfinden könne.

Ich bemerke, daß die allgemeine Begründung in dem Schutzhaftbefehl im Unterschied zu dem besonderen Anlaß der Verhaftung von Dr. Seligsohn keinen Tatbestand enthielt, der den unmittelbaren Anlaß der Verhaftung klargestellt hätte. Ass. Jagusch bemerkt, daß die Gründe, die zu meiner Verhaftung Veranlassung gegeben hätten, auch schwerwiegender gewesen seien als diejenigen bei Dr. Seligsohn. Ich bemerke darauf, daß diese Tatsache die Hoffnung begründe, daß die Haft bei Dr. Seligsohn nicht so lange dauere wie die meinige. Ass. Jagusch bemerkt darauf, daß diese Frage zunächst bis zur nächsten Erörterung ruhen müsse.

Ich erbat die Möglichkeit einer Unterredung mit STBF Eichmann mit der Begründung, daß ich mich durch die Schutzhaft in der etwaigen Fortsetzung meiner Arbeit behindert und mich verpflichtet fühle, um die Entlassung aus dem Amt zu bitten. Ass. Jagusch bemerkt hierauf, daß dies nicht in Betracht komme, daß er mich vielmehr neu in die Arbeit einsetze.

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