Bewerbung um jüdische Wohnungen
Das Reichssicherheitshauptamt fordert seine Mitarbeiter am 9. November 1940 auf, sich um Wohnungen von Juden zu bewerben:
Betr.: Judenwohnungen.
Zur Behebung des vorhandenen Wohnungsbedarfs der Sicherheitspolizei und des SD sind gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Generalbauinspekteur und dem Chef der Sicherheitspolizei und des SD eine Anzahl Judenwohnungen zur Verfügung gestellt worden. Um für diese im beschränkten Umfange zur Verfügung stehenden Wohnungen die dringendsten Fälle herausfinden zu können, bitte ich, die Wohnungssuchenden Angehörigen der Ämter in einer Nachweisung nach beiliegendem Muster mit folgender Unterteilung der Geschäftsstelle des Amtes IV anzuzeigen:
A) Verheiratete, die eine eigene Wohnung in Berlin nicht besitzen.
B) Verheiratete, die in Berlin eine eigene Wohnung besitzen, diese aber aus dringenden Gründen wechseln müssen.
C) Unverheiratete, die vor der Eheschließung stehen und eine eigene Wohnung noch nicht haben.
Für die zu C) genannten Personen handelt es sich um eine vorsorgliche Meldung, da es kaum möglich sein wird, allgemein Zuweisungen an diesen Personenkreis vorzunehmen. Insbesondere hängt diese Möglichkeit davon ab, in welchem Umfange Meldungen zu A) und B) eingehen werden.
Die Angaben in der Nachweisung sind sorgfältig zu machen, da nach diesen von dem Referat IV D 4 über die Reichsvereinigung der Juden die entsprechende Wohnung freigemacht und der Abschluß des Mietvertrages vorbereitet wird.
Mit Rücksicht auf die Dringlichkeit der Angelegenheit sind die Ermittlungen beschleunigt durchzuführen und die Nachweisungen spätestens bis zum 15.11.1940 der Geschäftsstelle des Amtes IV vorzulegen.