Menü
Chronik und Quellen
1940
Oktober 1940

Zutritt zu Luftschutzräumen

Der Reichsluftfahrtminister informiert am 7. Oktober 1940 das Luftgaukommando VII, dass Juden der Zutritt zu öffentlichen Luftschutzräumen zu gewähren sei:

Betreff: Benutzung der LS-Räume durch Juden.

Im Einvernehmen mit dem Herrn Stellvertreter des Führers wird daraufhingewiesen, daß bei Fliegeralarm Juden der Zutritt zu öffentlichen und sonstigen LS-Räumen nicht versagt werden kann, da andernfalls Unzuträglichkeiten zu befürchten sind, die sich auch auf die deutschblütige Bevölkerung nachteilig auswirken könnten. Falls mehrere LS-Räume vorhanden sind, sollen die Juden in einem derselben gesondert untergebracht werden. Steht nur ein LS-Raum zur Verfügung, wird es zweckmäßig sein, durch Abtrennung eines Teils des LS-Raumes die Möglichkeit zu schaffen, daß die Juden getrennt von deutschblütigen Insassen den LS-Raum benutzen können.

Baum wird geladen...