Menü
Chronik und Quellen
1940
April 1940

„Mischlinge“ in der Wehrmacht

Hitler entscheidet am 8. April 1940 über den Einsatz jüdischer „Mischlinge“ in der Wehrmacht:

Geheim!
Betr.: Behandlung jüdischer Mischlinge in der Wehrmacht

Der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht hat nachstehende Entscheidung getroffen:

1. 50%ige jüdische Mischlinge oder Männer, die mit 50%igen jüdischen Mischlingen oder Jüdinnen verheiratet sind, sind je nach Lebensalter (§§ 10 und 11 des WG) der Ersatzreserve II bzw. der Landwehr II zu überschreiben, jedoch mit dem jeweiligen Zusatz „n.z.v.“ (nicht zu verwenden), um sie von den übrigen Wehrpflichtigen dieser Kategorien grundsätzlich zu unterscheiden. Ausgenommen bleiben hiervon die Offiziere, die auf Grund der Führerentscheidung (OKW-WZ (II)/ J-Nr. 651/39 vom 13.3.39) in der Friedenswehrmacht verblieben sind. In besonders gelagerten Fällen behält sich der Führer Ausnahmen vor, die über OKW zu beantragen sind.

2. 25%ige Mischlinge und Wehrmachtsangehörige, die mit 25%igen Mischlingen verheiratet sind, verbleiben in der Wehrmacht und können während des Krieges ausnahmsweise befördert und als Vorgesetzte verwendet werden, wenn eine besondere Bewährung erwiesen ist. Außerdem können ehemalige Unteroffiziere, Beamte und Offiziere, die 25%ige Mischlinge sind, oder solche, die mit 25%igen Mischlingen verheiratet sind, bei ausreichender Begründung während des Krieges in der Wehrmacht verwendet werden. Jeder Beförderungs- bzw. Wiedereinstellungsantrag ist dem Führer über OKW zur Entscheidung vorzulegen.

Um beschleunigte Durchführung der angeordneten Maßnahmen sicherzustellen, wird um umgehende Bekanntgabe vorstehender Verfügung gebeten.

Die Verfügungen OKW Nr. 190/40 J (Ic) vom 16.1.40 und OKW Nr. 280/40 J (Ic) vom 20.1.40, letztere mit Ausnahme der für Freimaurer geltenden Bestimmungen, werden hiermit aufgehoben.

Baum wird geladen...