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Chronik und Quellen
1940
Januar 1940

Information über Auswandererabgabe

Die Bezirksstelle Gleiwitz der Reichsvereinigung der Juden informiert im Januar 1940 über die Auswandererabgabe:

Merkblatt betreffend Jüd. Auswandererabgabe.

Für die Erlangung der Bescheinigung zur Empfangnahme von Pässen hat jeder Auswandernde eine behördlich festgesetzte Auswandererabgabe an die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland zu entrichten.

Für die Errechnung dieser Abgabe sind folgende Unterlagen unbedingt erforderlich:

1. Die Einkommensteuerbescheide des zuständigen Finanzamtes für die Jahre 1937,1938, 1939-

2. Der Vermögenssteuerbescheid auf den 1.1.1940.

3. Eine Bescheinigung der zuständigen Jüd. Kultusvereinigung, daß die Beiträge und sonstigen Verpflichtungen wie zur Jüd. Winterhilfe, Bestattungswesen usw. für die Jahre 1938,1939 und 1940 (bis 31.12.1940) bezahlt sind. Aus dieser Bescheinigung muß hervorgehen, auf Grund welcher Unterlagen und in welcher Höhe die Errechnung der Beiträge für die einzelnen Jahre erfolgt ist, da eine Nachprüfung vorgenommen werden muß.

4. Falls ein Vermögenssteuerbescheid auf den 1. Januar 1940 nicht beigebracht werden kann, muß die Veranlagung auf Grund des letzten Vermögenssteuerbescheides erfolgen. In diesem Falle können Vermögensminderungen berücksichtigt werden, soweit sie urkundlich nachgewiesen werden.

5. Bei der Auswandererabgabe werden auf Antrag berücksichtigt:

a) ein im Zusammenhang mit der Auswanderung vorzunehmender, berücksichtigter oder durchgeführter Transfer durch die Golddiskontbank,
b) die Kosten für die Beförderung des Auswanderergutes und die der Fahrt, soweit die Bezahlung in Reichsmark erfolgt,
c) etwaige Abgabe an die Golddiskontbank (Goldzoll),
d) etwa noch zu leistende Steuerzahlungen (Staatssteuern),
e) Lebensunterhalt vom Tage des Antrages bis zur Auswanderung entsprechend den sozialen und finanziellen Verhältnissen des Antragstellers.

Alle unter 5 aufgeführten Ansprüche sind nachzuweisen.

6. Die Entrichtung der Auswandererabgabe hat grundsätzlich in bar und nur, wenn Barzahlung nicht möglich ist, durch Hergabe von Wertpapieren zu erfolgen.

7. Die Anträge auf Ausstellung einer Auswandererabgabe-Bescheinigung müssen rechtzeitig gestellt und alle erforderlichen Unterlagen beigefügt werden. In diesem Falle erfolgt die Ausstellung innerhalb etwa 3 Tagen. Fehlende Unterlagen verzögern die Bearbeitung der Anträge.

Die Aushändigung der Bescheinigungen zur Empfangnahme der Pässe erfolgt nur nach Bezahlung der Auswandererabgabe, während der Dienststunden am Vormittag. An Nachmittagen sind keine Dienststunden für den Parteienverkehr.

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