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Chronik und Quellen
1939
Juli 1939

Verbot des Zusammenlebens

Die Gestapo weist am 19. Juli 1939 die Staatspolizeistellen an, das Zusammenleben von Paaren zu verhindern, deren Eheschließungsanträge abgelehnt wurden:

Betrifft: Eheschließung und außerehelicher Verkehr zwischen Mischlingen I. Grades und Deutschblütigen.
Vorgang: Rd-Erlaß des Geheimen Staatspolizeiamtes v. 6.1.37-II B 4 - 1337/36 J.-

Mit vorbezeichnetem Erlaß wurde mitgeteilt, daß abschlägige Entscheidungen auf Anträge zur Genehmigung einer Eheschließung gemäß § 3 der 1. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zum Schutze des Blutes und der deutschen Ehre v. 14.11.1935 den Staatspolizei stellen zur Kenntnis gegeben werden, um eine eingehende Überwachung dieser Personen auszuführen. Dabei sollte insbesondere dafür Sorge getragen werden, daß diese Personen nicht in Umgehung der abschlägigen Entscheidung in wilder Ehe leben.

Auf Grund dieses Erlasses haben inzwischen eine Reihe von Staatspolizeistellen angefragt, welche Maßnahmen im Einzelfalle getroffen werden sollen, um das weitere Zusammenleben in wilder Ehe, einen sonstigen Verkehr oder eine verbotswidrig beabsichtigte Eheschließung im Auslande zu unterbinden. Über diese Fragen schweben zur Zeit grundsätzliche Erörterungen mit dem Stellvertreter des Führers, dem Leiter des rassepolitischen Amtes und der Abteilung I des Reichsministeriums des Innern. Sobald eine Übereinstimmung in der Auffassung erreicht worden ist, werde ich einheitliche Richtlinien bezüglich der staatspolizeilichen Behandlung dieser Vorgänge geben.

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