Erfassung von Juden
Am 3. April 1935 ergeht an alle Kreisbauernführer im NSDAP-Gau Köln-Aachen (?) folgende Aufforderung:
Für das Verordnungsblatt!
Verwaltungsamt 3.4.35.
I B l a
An alle Kreisbauernführer!
Es kommen wiederholt Klagen über das Auftreten der Juden. Ich bitte daher, folgende Erhebungen über die Juden, die mit dem Bauerntum in Berührung stehen, d. h. innerhalb der Dorfgemeinschaft wohnen, ohne grosses Aufsehen zu veranlassen.
Name, Alter, ob verheiratet, wieviel Kinder, Beruf (genaue Angabe erforderlich), Grösse, Umfang und Art des Geschäftes. Weiter ist zu berichten, wie sich die bäuerliche Bevölkerung zu diesen stellt.
Die Erfassung hat in jeder Ortsbauernschaft zu erfolgen. Die Ortsbauernführer haben das Material an die Kreisbauernführer zu geben, wo es liegen bleibt. Die Kreisbauernschaften haben die zahlenmässige Zusammenfassung und eingehenden Bericht nach hier zu geben. Die Akten sind sorgfältig aufzubewahren, damit jederzeit Rückfragen sofort beantwortet werden können.