Probleme bei Möbelverwertung
Am 21. Juni 1943 teilt der NSDAP-Kreisleiter aus Bonn dem Oberfinanzpräsidenten in Köln Folgendes mit:
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
Gau Köln-Aachen Kreisleitung Bonn
Bonn, den 21. Juni 1943.
Am vergangenen Samstag vormittag war Pg. Rahier bei mir, um das Ergebnis seiner Untersuchungen gegen Ihre Beamten bei mir durchzusprechen. Ich hatte Pg. Lange und den Pg. Schulz hinzugezogen. In den meisten Fällen kannte Pg. Lange den Vorgang und vermochte eine für beide Teile befriedigende Antwort und Erklärung zu geben. Am Schluß der Unterredung verblieben nur einige kleine Einzelfälle, die Pg. Rahier noch genauer feststellen will.
Am Ende unserer Besprechung legte ich Pg. Lange das Verzeichnis der Gegenstände vor, die von Ihren Beamten seinerzeit im Laufe der Monate gekauft wurden. Er konnte sich natürlich nicht im Einzelnen erinnern, wußte aber genau, daß er sein Einverständnis zum Kauf dieser oder jener Gegenstände den Beamten gegeben hatte. Um Ihnen den Abschlußstrich unter einer für uns alle unangenehme Angelegenheit zu erleichtern, habe ich generell für sämtliche Käufe dieser Beamten die Verantwortung übernommen. Mir fiel dieser Entschluß umso leichter, als der Gegenwert der von dem Beamten gekauften Gegenstände in Höhe von RM 10.000.- gegenüber dem Gesamtverkauf an Fliegergeschädigte in Höhe von 1 ½ Millionen Mark überhaupt nicht ins Gewicht fällt. Darüber hinaus betone ich noch einmal meinen Standpunkt, daß die von Ihnen abgestellten Beamten dieser Aktion überhaupt nicht als Beamte sondern als Schwerstarbeiter unter den denkbar ungünstigsten Verhältnissen anzusehen waren. Normalerweise würde man einem Beamten nicht zumuten, in dieser Form körperliche Arbeiten zu verrichten und als Gegenwert lediglich Läuse, Wanzen und Krätze in Empfang zu nehmen. Auch steht fest, daß diese Beamten an den Feiertagen, Ostern, Pfingsten usw., während ihre Kollegen spazieren gingen, hart und schwer in der Messe gearbeitet haben. Diese Gesamtleistungen konnten mit den ihnen zusätzlich bewilligten RM 150.- pro Monat als abgegolten gelten. Die Frauen der Männer aber, die ebenfalls durch die besondere Pflege der Menschen wie auch der Kleidung und Wäsche belastet waren, konnten mit Recht für
diese Mehrleistungen eine kleine Anerkennungsgebühr in Form von kleinen Haushaltsgegenständen verlangen. Ich sehe auch das Verhalten der Beamten keinesfalls als unkorrekt an und bitte Sie, sich meiner Auffassung anzuschließen und endgültig, zumal sämtliche Beamten bisher abgelöst wurden, durch Einstellung der Untersuchungen Ihren Beamten ihren häuslichen und seelischen Frieden wiederzugeben.