Verwertung beweglichem Vermögens
Am 14. Januar 1943 berichtet der Oberfinanzpräsident Köln Folgendes an das Reichsfinanzministerium:
Der Oberfinanzpräsident Köln, 14. Januar 1943
Köln
0 5210 - 261
Betrifft: Verwertung von beweglichem Judenvermögen
Ich habe auf meinen Bericht vom 9. Dezember 1942 eine Entscheidung noch nicht erhalten. Ich habe diese Angelegenheit am 17. Dezember mit Herrn MinRat Dr. Gündel und Herrn MinRat Dr. Maedel besprochen. Ich habe meinen Sachbearbeiter, ORR Tanneberger, der aus anderem Anlass heute nach Berlin fährt, beauftragt, erneut in dieser Frage vorzusprechen. Ich gestatte mir, darauf aufmerksam zu machen, daß die Angelegenheit eilbedürftig ist, da nach der Anordnung des Herrn Reichsverteidigungskommissars vom 28. November 1942 seit Anfang Dezember verfahren wird.
Ich überreiche hiermit Abschriften:
1. eines Schreibens des Kreisleiters Eichler aus Bonn vom 8. Januar 1943,
2. meines heutigen Antwortschreibens an Kreisleiter Eichler.
Kreisleiter Eichler in Bonn ist derjenige, den der Herr Reichsverteidigungskommissar in seiner obenerwähnten Anordnung vom 28. November 1942 mit der „Verwertung des nichtarischen Besitztums, das auf Grund der Sondermaßnahmen für die fliegergeschädigte Bevölkerung Kölns in Form von Lifts und auch in Kisten verpackt aus Belgien und Holland zur Verfügung gestellt worden ist und das zurzeit in Neuwied lagert”, beauftragt hat. Mit den in seinem Schreiben vom 8. Januar 1943 gestellten Forderungen geht Kreisleiter Eichler weit -- in zweifacher Beziehung -- über den Auftrag des Reichsverteidigungskommissars vom 28. November 1942 hinaus, wie ich im zweiten Absatz meines Antwortschreibens an Kreisleiter Eichler hervorgehoben habe.
Nach dem RdF-Erlass vom 4. November 1941 0 5205-740-VI g sollte vor anderweitiger Verwertung des Judenguts geprüft werden, welche Gegenstände für die RFV gebraucht werden könnten; dabei war auch auf Schreibmaschinen besonders hingewiesen worden.
Diese Anordnung ist mit RdF-Erlass vom 14. August 1942 0 5400-217-VI aufgehoben und verfügt worden, daß die Fliegergeschädigten (ausserdem Umsiedler und vertriebene Auslandsdeutsche) bevorzugt zu berücksichtigen seien. Ich habe diesen Erlass in Übereinstimmung mit der Kreisleitung (die auch total fliegergeschädigt ist) dahin ausgelegt, daß als „Fliegergeschädigte” neben Privatpersonen ebenso wie Wirtschaftsbetriebe auch Behörden in Betracht kommen.
Im übrigen sind von der Gestapo, Staatspolizeistelle Köln, im Verfolg des Erlasses vom 31. August 1942 0 5400 - 260 VI eine Anzahl Schreibmaschinen abgeliefert worden, deren Verwertung zu bestimmen m. E. auch nicht in die Zuständigkeit des Kreisleiters Eichler fällt.
Der den Schreibmaschinenausgleich anordnende Erlass des Reichswirtschaftsministers vom 28. November 1942 ist mir durch RdF-Erl vom 18. Dezember 1942 H 4420 - 147 VI übersandt worden.