Ausgehverbot für Juden
Die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung der Juden teilt allen Juden im Regierungsbetirk Köln am 6. Januar 1943 Folgendes mit:
Köln, den 6. Januar 1943
An alle Juden im Regierungsbezirk Köln!
Wir erinnern aus gegebener Veranlassung an das Ausgehverbot
von abends 20 Uhr bis morgens 6 Uhr
für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. März
und
von abends 21 Uhr bis morgens 5 Uhr
für die Zeit vom 1. April bis 30. September.
Dies gilt für alle Juden (gemäss § 5 der 1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14.11.35.), somit auch für Juden, die in privilegierter oder nicht privilegierter Mischehe verheiratet sind und Geltungsjuden.
Anträge auf Befreiung können nur in solchen Fällen gestellt werden, in denen der Ehemann oder ein Sohn Soldat ist. Diese Anträge sind:
für den Stadtbezirk Köln über die Verwaltungsstelle Köln der Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, Köln, Horst-Wesselplatz 14, Telefon 215331,
für den übrigen Regierungsbezirk Köln über die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, Köln, Utrechterstr. 6 Telefon 52131 zu stellen.