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Chronik und Quellen
1942
Oktober 1942

Zwangsmitgliedschaft in Reichsvereinigung der Juden

Am 8. Oktober 1942 teilt die Synagogengemeinde Köln ihren Mitgliedern Folgendes mit:

Jüdische Kultusvereinigung                                     Köln, den 8. Oktober 1942
„Synagogengemeinde Köln e. V.”                           Rubensstr. 33

Aufgrund des § 8 Abs. 2 der Mustersatzung für Jüdische Kultusvereinigungen (genehmigt mit Verfügung des Herrn Reichsministers des Innern IV B 4b 112/42 und des Herrn Reichsministers für die kirchlichen Angelegenheiten III 870/42 vom 14.5.1942) haben wir gemäss Anweisung der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, Berlin, vom 26.5.1942 und deren Bestätigung vom 22. September 42 den Beitritt aller Mitglieder unserer jüdischen Kultusvereinigung (siehe erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Jüdischen Kultusvereinigungen vom 30.1.39. RGBl. I S. 153) als Mitglieder der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland erklärt, soweit sie bisher nicht schon Mitglieder der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland waren. -

Hiermit geben wir Ihnen Kenntnis davon, dass wir in gleicher Weise auch Ihren Beitritt zur Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, Berlin-Charlottenburg erklärt haben. -

Die Beiträge zur Jüdischen Kultusvereinigung sind die gleichen wie die Beiträge zur Reichsvereinigung der Juden in Deutschland und werden nicht doppelt erhoben. Soweit erforderlich, erhalten Sie von der Beitragsabteilung weitere Nachricht.

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