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Chronik und Quellen
1942
August 1942

Verwertung von Grundstücken

Am 10. August 1942 teilt das Finanzamt Siegburg den Amtsbürgermeistern seines Zuständigkeitsbereichs Folgendes mit:

Der Vorsteher des                                Siegburg, 10. August 1942
Finanzamts Siegburg
0 5210

Betrifft: Verwaltung und Verwertung von Grundstücken, die durch Einziehung, Verfallerklärung oder Verfall - kraft Gesetzes Reichseigentum geworden sind.

Die Verwaltung und Verwertung des auf das Reich übergegangenen ehemaligen jüdischen Vermögens ist den Finanzämtern übertragen worden. Mit der Bewirtschaftung dieses Vermögens waren bisher im allgemeinen die Gemeinden beauftragt. Zur Uebernahme der Verwaltung des Vermögens bitte ich, für jedes ehemals jüdische Grundstück (Hausgrundstück pp.) eine Nachweisung nach beiliegendem Muster aufzustellen und mir bis zum 1. September 1942 gesammelt zu übersenden.

In verschiedenen ehemaligen Judenhäusern sind noch Einrichtungsgegenstände untergebracht, die den inzwischen evakuierten Juden gehörten. Zum Zwecke einer späteren Kontrolle bitte ich, in diesen Fällen besondere Inventarverzeichnisse, die auch die Werte (Gebrauchswerte) der einzelnen Gegenstände schätzungsweise enthalten, aufzustellen und den Nachweisungen beizufügen.

Hinsichtlich der Vorlage der Akten über die Verwaltung des früheren jüdischen Vermögens, der Abrechnung und der Ueberweisung der Einnahme-Ueberschüsse erhalten Sie besonders Nachricht.

Fehlanzeige ist nicht erforderlich.

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