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Chronik und Quellen
1942
Juni 1942

Ablieferung von Schreibmaschinen und Fahrrädern

Die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung der Juden teilt ihren Büros und Vertrauensleuten am 18. Juni 1942 Folgendes mit:

Bezirksstelle Rheinland                                     Köln, den 18. Juni 1942.
der Reichsvereinigung der                               Rubensstrasse 33
Juden in Deutschland

An unsere Büros und Vertrauensleute!

Rundschreiben Nr. 39/42 See/Hi.

Betr. Ablieferung von Schreibmaschinen, Fahrrädern und optischen Geräten.

Auf Anordnung der Aufsichtsbehörde sind die bereits erfassten Schreibmaschinen, Fahrräder, Fotoapparate usw. nunmehr sofort abzuliefern.

Abzuliefern sind:
a) Schreibmaschinen, Rechenmaschinen, Vervielfältigungsapparate
b) Fahrräder nebst Zubehör
c) Foto-, Film-, Vergrösserungs- und Projektionsapparate (auch von jüdischen Schulen),
d) Belichtungsmesser,
e) Ferngläser

Ausgenommen von der Ablieferungspflicht sind:
a) Schreibmaschinen und Fahrräder im Eigentum der Reichsvereinigung,
b) Rechenmaschinen und Vervielfältigungsapparate im Eigentum der Reichsvereinigung nur dann,
   sofern sie für den Dienstgebrauch unbedingt benötigt werden.
c) Schreibmaschinen im Eigentum von amtl. zugelassenen jüdischen Konsulenten.

Ferner mit Genehmigung der örtl. zuständigen Staatspolizei(leit)stelle, die bei uns zu beantragen ist:
d) Fahrräder im Eigentum von amtl. zugelassenen jüd. Krankenbehandlern, soweit die Benutzung
   des Fahrrades für die Ausübung der Berufstätigkeit notwendig ist.
e) Fahrräder von Juden im Arbeitseinsatz wenn die Entfernung zwischen Wohnung und
   Arbeitsstätte (ohne Rückweg) mehr als 7 km beträgt und andere Verkehrsmittel, für die eine
   polizeiliche Benutzungserlaubnis beantragt werden konnte, nicht zur Verfügung stehen.
f) Schreibmaschinen im Eigentum von Mitarbeitern der Reichsvereinigung und ihrer Bezirksstellen
   und Büros, soweit sie dienstlich benötigt werden.

Personenkreis!

Ablieferungspflichtig sind:
Alle Juden, die zum Tragen des Kennzeichens verpflichtet sind, sowie Juden ausländischer Staatsangehörigkeit, die in einem besetzten und eingegliederten Gebiet heimatzuständig sind (belgische, französische, früher luxemburgische, niederländische, früher jugoslawische, polnische, sowjetrussische Staatsangehörige, sowie Protektoratsangehörige.)

Verfahren[?]!

Die Ablieferung erfolgt bei den Sammelstellen, das sind die zuständigen Büros bezw. Vertrauensleute. (siehe unser Rundschreiben betr. Ablieferung von elektrischen Geräten.)

                           Blatt 2

b) die Ablieferung hat entschädigungslos ohne Kennzeichnung der abzuliefernden Gegenstände,
     ohne Ablieferungsverzeichnis und Empfangsbestätigung für den Ablieferer zu erfolgen.

c) Die abgelieferten Gegenstände sind bei den Sammelstellen zusammen mit den abgelieferten
   Gegenständen der Abgewanderten zu verwahren. Für die pflegliche und sichere Aufbewahrung
   sind die Leiter der Büros bezw. die Vertrauensleute verantwortlich.

Meldung:

Die bei den Sammelstellen abgelieferten Gegenstände einschliesslich der früher von den Abgewanderten gemeldeten Gegenstände sind getrennt nach folgenden 11 Arten, wie:
1. Schreibmaschinen, 2. Fahrräder, 3. Rechenmaschinen, 4. Vervielfältiger, 5. Fotoapparate, 6. Film-, 7. Vergrösserer, 8. Projektionsapparate, 9. Belichtungsmesser, 10. Ferngläser, 11. Operngläser
zu zählen.

Das Zählungsergebnis ist uns sofort mitzuteilen.

Weitere Weisung über die Abgabe ergeht noch.

Die Aufstellung der abgelieferten Gegenstände hat in 5 Exemplaren zu erfolgen.

Die Aufstellung muss enthalten:
Bezeichnung des Gegenstandes, Fabrikmarke - und Nummer, Herstellungsjahr (soweit möglich) sowie eine bei Ihnen vorzunehmende Bewertung mit folgender Kennzeichnung: gut, brauchbar, reparaturbedürftig, veraltet.

Frist und Bekanntgabe:

Die Büros bezw. die Vertrauensleute sind dafür verantwortlich, dass alle in ihrem Bereiche wohnhaften zur Ablieferung verpflichtete Personen von dieser Anordnung sofort in Kenntnis gesetzt werden.

Die Meldung der bei Ihnen abgelieferten Gegenstände muss spätestens
   am 29. Juni bei uns eingehen!

Verstösse.

Verstösse gegen die Ablieferungspflicht werden mit staatspolizeilichen Massnahmen geahndet.

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