Spinnstoffabgabe
Die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung der Juden teilt ihren Büros und Vertrauensleuten am 17. Juni 1942 Folgendes mit:
Bezirksstelle Rheinland Köln, den 17. Juni 1942
der Reichsvereinigung der Rubensstr. 33
Juden in Deutschland
An unsere Büros und Vertrauensleute in der Rheinprovinz!
Betr. Spinnstoffabgabe. -
Nr. 37/42/P/M.-
Auf Weisung der Aufsichtsbehörde wird für alle Juden eine Spinnstoffabgabe durchgeführt. Der Termin hierfür wird von den jeweils zuständigen Staatspolizei(leit)stellen festgesetzt. Der Zeitpunkt für den Bezirk der Staatspolizei(leit)stelle Düsseldorf ist auf Montag, den 22.6.42 festgesetzt worden.
Abgabepflichtig sind alle Juden, die zum Tragen des Kennzeichens verpflichtet sind, (einschl. belgische, früher polnische, früher russische, früher luxemburgische, französische, früher niederländische, früher jugoslawische Staatsangehörige, sowie Protektoratsangehörige.)
Der Abgabepflicht unterliegen auch jüdische Einrichtungen wie Krankenanstalten, Alters-Siechen- und Kinderheime, jedoch nicht Kleiderkammern.
Abzugeben sind:
a) Bekleidungsstücke, soweit sie zum eigenen Gebrauch (oder bei Einrichtungen zum Heimgebrauch) bei bescheidener Lebensführung nicht unbedingt notwendig sind.
Es kommen demnach zur Abgabe:
alte und neuwertige Männer- und Frauenbekleidung, wie:
Anzüge, Mäntel, Mützen, Hüte, Kleider, Blusen, Kostüme, Röcke, Schürzen, Kittel; soweit sie entbehrlich sind.
b) alte Spinnstoffwaren wie:
Wäsche jeglicher Art, Strümpfe, Krawatten, Tücher, Schals, Lumpen, Stoff-Woll- und Bindfadenreste.
Es wird erwartet, dass jeder zur Abgabe verpflichtete Jude seine Bestände sorgfältig durchsieht und alles entbehrliche abgibt, insbesondere unter Berücksichtigung des beengten Wohnraumes, der die Benutzung grösserer Wäschebestände von selbst unmöglich macht.
Die abzugebenden Sachen werden bei den jeweils zuständigen Büros von Vertrauensleuten gesammelt. Sie sind in sauberem Zustand abzugeben und dürfen keinerlei Kennzeichnungen über den bisherigen Besitzer aufweisen. Die Büros und Vertrauensleute sind für diese Prüfung verantwortlich.
Die Geheimen Staatspolizei(leit)stellen werden Anweisungen geben über die Abführung der bei den Sammelstellen eingegangenen Gegenständen.
Jeder Abgabepflichtige macht eine Aufstellung der abgegebenen Sachen in dreifacher Ausfertigung. Eine davon erhält er quittiert von der Sammelstelle zurück, die zweite verbleibt bei der Sammelstelle, die dritte wird der Bezirksstelle Rheinland eingereicht, da diese eine Statistik der abgegebenen Sachen der Zentrale Berlin einzureichen hat.