Deportation nach Theresienstadt
Am 13. Juni 1942 teilt die Kölner Gestapo den Landräten ihrers Bezirks Folgendes mit:
Geheime Staatspolizei Köln, den 13. Juni 1942
Staatspolizeistelle Köln
IV B 4 - 10/42 g
Betrifft: Evakuierung von Juden.
Die in beigefügter Liste aufgeführten Juden sind am 15. d. Mts. nach dem Altersghetto Theresienstadt abzuschieben. Ich ersuche daher, die in beigefügter Liste aufgeführten Juden am 14. d. Mts. bis spätestens 14.00 Uhr nach Köln - Messehalle - zu verbringen. Der Sammelplatz ist auf der in der Messehalle untergebrachten Polizeiwache zu erfragen.
Die beigefügten Vermögenserklärungen sind dem für die Abschiebung in Frage kommenden Juden zur Ausfüllung umgehend zuzustellen, nach Ausfüllung einzuziehen und nach Überführung der Juden nach Köln auf der Befehlsstelle der Staatspolizeistelle, die sich in der Messehalle befindet, gesammelt abzugeben.
Die Juden sind anzuweisen, foglendes mitzubringen:
a) Lebensmittelvorrat für die Dauer von 8 Tagen,
b) [..] 50.- RM in bar,
c) Essgeschirr,
d) einen Koffer oder Rucksack mit Ausrüstungsstücken.
(Kein sperrendes Gut). Vollständige Bekleidung, ordentliches Schuhwerk, Bettzeug mit Decke.
Es dürfen nicht mitgenommen werden:
Wertpapiere, Devisen, Sparkassenbücher, Wertsachen jeder Art mit Ausnahme des Eheringes.
Diejenigen Lebensmittelmarken, die nach Beschaffung des 8-tägigen Mundvorrates übrig bleiben, sind vor Abtransport den Juden abzunehmen und dem zuständigen Wirtschaftsamt zu übergeben. Die zum Abtransport in Frage kommenden Juden sind vor ihrer Überführung nach Köln nach Waffen, Munition, Sprengstoffen, Gift ect. zu durchsuchen. Die abzuschiebenden Juden sind namentlich zu erfassen. Die namentliche Liste muss Zuname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, Wohnung, Alter enthalten und ist in zweifacher Ausfertigung anzufertigen. Diese Liste ist bei Ablieferung der Juden ebenfalls mit abzugeben.