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Chronik und Quellen
1942
Mai 1942

Besuch arischer Friseure für Juden verboten

Die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung der Juden teilt ihren Büros und Vertrauensleuten am 27. Mai 1942 Folgendes mit:

Bezirksstelle Rheinland                                           Köln, den 27. Mai 1942
der Reichsvereinigung der                                   Rubensstr. 33.
Juden in Deutschland                                             Nr. 33/30 / P/M. -

An unsere Büros in: Aachen, Bonn, Duisburg, Düsseldorf, Koblenz, Krefeld, Kreuznach, Mülheim/Ruhr, M.-Gladbach, Rheydt, Trier, W.-Elberfeld,
sowie an alle Vertrauensleute in der Rheinprovinz,
ferner an alle Sternträger im Saarland direkt.

Auf Weisung der Aufsichtsbehörde ist Juden mit sofortiger Wirkung die Inanspruchnahme von Friseuren - ausgenommen jüdischen Friseuren - verboten. Zuwiderhandlungen werden mit staatspolizeilichen Massnahmen geahndet.

Wir ersuchen, in geeigneter Weise sofort alle in Ihrem Bezirk wohnenden sterntragenden Juden unverzüglich von dieser Anordnung Kenntnis zu geben.

Da wir anhand der bei uns vorliegenden Aufstellung über noch zugelassene jüdische Gewerbetreibende ersehen, dass keine Friseure darunter sind, wollen Sie uns umgehend geeignete jüdische Personen namhaft machen, für die wir versuchen wollen, bei dem zuständigen Herrn Regierungspräsidenten und bei den zuständigen Handwerkskammern die Genehmigung zur Bedienung von Juden zu erwirken.

Dort wo - insbesondere auf dem flachen Land - keine geeigneten Personen zu finden sein werden, muss sich die jüdische Bevölkerung gegenseitig zu helfen versuchen. -

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