Inanspruchnahme des Jüdischen Krankenhauses
Am 11. März 1942 teilt die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung den angeschlossenen Büros Folgendes mit:
Bezirksstelle Rheinland Köln, den 11. März 1942.
Reichsvereinigung der Rubensstr. 33
Juden in Deutschland
An alle Büros und Vertrauensleute!
[..] 18/42 P/Ro.
Die überaus starke Inanspruchnahme des Jüdischen Krankenhauses in Köln veranlasst die Leitung des Krankenhauses in Zukunft nur akute Krankenfälle aufzunehmen.
Es ist nicht angängig, Kranke, die ein Leiden haben, das nicht mehr durch ärztliche Behandlung gebessert oder geheilt werden kann, (sogen. Pflege- oder Siechenfälle) nach hier zu überweisen.
Die Aufnahme dieser Kranken auch im Israelitischen Asyl (Pflegeheim) ist behördlicherseits nicht gestattet.
Es wird daher angeordnet, dass bei jedem Fall der behandelnde Arzt oder Behandler darauf aufmerksam zu machen ist, dass er nur bei akuten Erkrankungen berechtigt ist, eine Einweisung ins Jüdische Krankenhaus Köln anzuordnen.
In Zweifelsfällen ist der betreffende Arzt oder Behandler zu [..], sich mit dem leitenden Arzt des Asyls, Herrn Dr. med. Israel telefonisch (Amt Köln 58471) in Verbindung zu setzen. Die Bezirksstelle ist vor jeder Einweisung ins Krankenhaus unter Einreichung eines ärztlichen Attestes davon in Kenntnis zu setzen.