Anträge auf Reiseerlaubnis
Am 26. Februar 1942 teilt die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung den angeschlossenen Büros Folgendes Folgendes mit:
Bezirksstelle Rheinland Köln, den 26. Febr. 1942.
der Reichsvereinigung der Juden Rubensstr. 33
in Deutschland
An unsere Büros und Vertrauensleute!
Betr.: Anträge auf Reiseerlaubnis
VII Dr. E/Ri. Nr. 42/56/105
- 13/42 P/N -
Die Aufsichtsbehörde hat erneut darauf hingewiesen, daß Reisen von Juden grundsätzlich unerwünscht und daher zur Vermeidung von Weiterungen aufs äußerste einzuschränken sind.
Dies gilt auch für Dienstreisen von Mitarbeitern der Reichsvereinigung, deren Bezirksvereinigung, deren Bezirksstellen und der Jüdischen Kultusvereinigungen.
Anträge auf Erteilung der polizeilichen Reiseerlaubnis sind daher nur zu stellen bezw. Dienstreisen nur anzutreten, wenn erwiesen werden kann, daß die zu erledigende Angelegenheit eine Reise unbedingt erforderlich macht.
Wir weisen erneut darauf hin, daß alle Reiseanträge, die an uns geschickt werden, ausführlich begründet sein müssen, damit wir uns ein Urteil darüber bilden können, ob wir die Verantwortung übernehmen können, den Reiseantrag von uns aus der Behörde vorzulegen.
Betr.: Umgang mit Ausländern
VII Dr. !/Ri. Nr. 42/55/104 - 13/42 P/N -
Auf Weisung der Aufsichtsbehörde wird ferner bekanntgegeben, daß jeder Umgang von Juden mit (nichtjüdischen) Ausländern grundsätzlich unerwünscht und daher zur Vermeidung von Weiterungen zu unterlassen ist.
Sollte aus Arbeits- oder sonstigen Gründen ein solcher Umgang unerlässlich sein, so hat der inbetracht kommende Jude der Reichsvereinigung (Zentrale) zu Händen von Herrn Dr. Paul Israel Eppstein mit der Bezeichnung „Vertraulich” unter Angabe des Aktenzeichens J/A unter Darlegung der Situation dies mitzuteilen.
(Diese Bestimmung soll möglichst durch mündliche Weitergabe den einzelnen Mitgliedern zur Kenntnis gebracht werden.)