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Chronik und Quellen
1942
Februar 1942

Zeitungsbezug von Juden

Am 20. Februar 1942 teilt die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung den angeschlossenen Büros Folgendes zum Thema "Zeitungsbezug von Juden durch die Post" Folgendes mit:

Bezirksstelle Rheinland                                   Köln, den 20. Februar 1942
der Reichsvereinigung der                             Rubensstr. 33
Juden in Deutschland

An unsere Büros und Vertrauensleute!

[..] Zeitungsbezug von Juden durch die Post.
     IV a Dr. E/My/Ri Nr. 42/47/90 S./s 10/42.

Einsichtlich des Bezugs von Zeitungen, Zeitschriften, Gesetz[..] Verordnungsblättern von Juden durch die Post, gibt die Reichsvereinigung aufgrund der seitens der Aufsichtsbehörden getroffenen Regelung folgende Richtlinien bekannt:

1.) Bezugsberechtigt sind nur
     a) die Bezirksstellen, deren Geschäftsstellen u. Vertrauensleute, sowie die Jüdischen
         Kultusvereinigungen
     b) die Konsulenten,
     c) die Kranken- u. Zahnbehandler
        für Gesetz- und Verordnungsblätter und Fachzeitschriften.

[..] Bezugsberechtigten zu a und b ausserdem für ein Stück einer Tageszeitung, die die örtlichen amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht.

Gesetz- und Verordnungsblätter, sowie Fachzeitschriften können nur [..] zu der Anzahl wie bisher bezogen werden.

Der Bezug des Jüdischen Nachrichtenblattes wird durch die Regelung nicht berührt.

2.) Die Bestellung hat ausschliesslich bei dem für den Sitz der Dienststelle bezw. für den Wohnort des Beziehers zuständigen Pos[..], nicht beim Verlag zu erfolgen.

Unsere Büros und Vertrauensmänner haben bis zum 24.2.42. zu melden, welche Gesetz- und Verordnungsblätter, Fachzeitschriften und Tageszeitungen und wieviel Stück unbedingt benötigt werden, und daher auch künftig bezogen werden müssen, wobei zu berücksichtigen ist, [..] Gesetz- und Verordnungsblätter sowie Fachzeitschriften nur von den bisherigen Beziehern bestellt werden dürfen. Die ortsansässigen Konsulenten und Behandler sind sofort zu der entsprechenden [..] an ihr Büro zu veranlassen.

Im einzelnen sind hinsichtlich jedes Beziehers folgende Angaben selbständig zu machen.
1. Name und Anschrift
2. Angabe des Berufs
3. genauen Titel der zu beziehenden Gesetz- und Verordnungsblätter, Fachzeitschriften sowie der
   Tageszeitungen und der Stückzahl je Bezieher

Hier wollen Sie uns angeben, durch welche Staatspolizeistelle Sie bisher alle Anordnungen bekannt gegeben worden sind, da die [..]stelle bei der jeweils zuständigen Staatspolizeistelle die [..]gung einholen muss.

Die Bestellung bei dem zuständigen Postamt kann erst erfolgen, wenn [..] eine von der zuständigen Staatspolizeistelle mit Geneh-

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Genehmigungsvermerk versehene Bescheinigung dem zuständigen Po[..] unmittelbar übersandt worden ist, worüber Sie Mitteilung erhalten.

Die Bezugsgenehmigung ist auch in denjenigen Fällen sofort zu beantragen, in denen für einen längeren Zeitraum abonniert wurde, [..] infolgedessen die Belieferung noch nicht eingestellt worden ist. Diese Fälle wollen Sie in der von Ihnen einzureichenden Liste besonders kennzeichnen.

Zuwiderhandlungen werden mit staatspolizeilichen Massnahmen geahndet.

Die Leiter der Büros und die Vertrauensleute sind dafür verantwortlich, dass örtliche amtliche Veröffentlichungen aus der Tageszeitung, deren Kenntnis für Juden notwendig ist, in geeigneter Weise den Mitgliedern rechtzeitig bekannt gemacht werden. Am Besten in der Art, dass für jedes Haus ein Obmann bestimmt wird, der für die Hausgemeinschaft die Veröffentlichung in Empfang nimmt.

Bei den grösseren Stellen empfiehlt es sich, für jede Hausgemeinschaft je zwei Abschriften der Veröffentlichung zu überreichen, denen eine im Haus in der Wohngemeinschaft an sichtbarer Stelle auszuhängen ist.

Im Interesse der Materialersparnis soll allerdings möglichst die Form des Rundschreibens auf dringende Fälle beschränkt bleiben, soweit nicht anders möglich, die Form der Mitteilung von Mund zu Mund für jede Hausgemeinschaft verwandt werden.

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