Postverkehr mit Abgewanderten
Am 26. Januar 1942 teilt die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung den angeschlossenen Büros Folgendes zum Thema "Postverkehr mit Abgewanderten" Folgendes mit:
Bezirksstelle Rheinland Köln, den 26. Januar 1942
der Reichsvereinigung der Rubensstr. 33
Juden in Deutschland
An unsere Büros!
Die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, Berlin, teilt uns [..]schreiben vom 22. d. M. [..] mit:
[..] Postverkehr mit Abgewanderten.
[..] der Aufsichtsbehörde teilen wir mit:
Der Postverkehr mit Abgewanderten in Minsk und Riga ist vorläufig wegen der Belastung der diese Gebiete versorgenden Post noch nicht möglich.
Wegen der Postüberlastung ist zeitweilig auch der Postverkehr mit Abgewanderten in Litzmannstadt-Getto gesperrt.
Geldüberweisungen an Abgewanderte in Litzmannstadt-Getto werden hierdurch nicht berührt. Sie sind auf dem in unserem Rundschreiben vom 22.12.41. - Dr. E/Ri. Nr. 41/432/683 - dargelegte Weise durchzuführen. Der Betrag ist also auf das Konto Nr. 700 (Ernährungskonto der Juden, Gettoverwaltung) bei der Städtischen Sparkasse in Litzmannstadt zu überweisen. Dabei ist der Empfänger mit seiner Anschrift in Litzmannstadt-Getto anzugeben oder, soweit die dortige Anschrift noch nicht bekannt ist, sein Name, Geburtsdatum und Geburtsort und die letzte Anschrift sowie der Transport, mit dem er nach Litzmannstadt-Getto gekommen ist.
Bestätigungen des Geldeingangs seitens des Empfängers werden voraussichtlich erfolgen können.
Wenn Änderungen in den Vorschriften über den Postverkehr mit Abgewanderten, insbesondere über die Wiederherstellung des Postverkehrs mit Litzmannstadt-Getto, eintreten, werden wir die [..]vereinigungen und Bezirksstellen durch ein weiteres Rundschreiben benachrichtigen.
Ich bitte die Angehörigen der Abgewanderten in geeigneter Form zu unterrichten. -”