Aufforderung zum Umzug
Am 8. Januar 1942 [hier fälschlich: 1941] fordert die Synagogengemeinde Köln einen Teil ihrer Mitglieder zum Umzug ins Lager nach Müngersdorf auf:
Jüdische Kultusvereinigung Köln, den 8. Januar 1941
„Synagogengemeinde Köln e. V.” Roonstrasse 50
Auf Anordnung der Behörde wird Ihnen mitgeteilt, dass Sie mit Ihrer gesamten Familie und evtl. Untermietern am 14.I.41. in das Gemeinschaftslager Köln-Müngersdorf zu ziehen haben. Der vorgeschriebene Umzugstermin ist genauestens einzuhalten. Die Wahl des Spediteurs bleibt Ihnen überlassen.
Möbelstücke, Hausrat und alle sonstigen Gegenstände, die nicht mitgenommen werden können, verbleiben vorläufig in Ihrer Wohnung.
Es können mitgenommen werden:
je Person 1 Bett und 1 Stuhl (keinerlei Sessel)
je 4 Personen 1 Schrank
je 8 Personen 1 Tisch
Weiter sind mitzubringen Leibwäsche, Bettwäsche, Wäschebeutel für schmutzige Wäsche, Kleider, Handtücher, Waschschüssel, Spirituskocher, spanische Wände, Verdunkelungspapier; Koffer nur so viele, wie auf den Schränken und unter den Betten untergebracht werden können. Die Wäsche muss mit dem vollen Namen gezeichnet sein. Kohlenherde (keine Gasherde), Oefen, Kohlen, Kartoffeln, Lebensmittel, Eingemachtes etc. sind restlos mitzubringen. Teppiche, Strohmatten, Linoleumbelag und jeder andere Belag sind sehr erwünscht. Mitzubringen sind ferner Putzmaterial etc.
Für die Gemeinschaft können ferner mitgebracht werden: Kartoffelschälmaschinen, Dezimalwagen, Küchenwagen, Kühlschränke, grosse Kochtöpfe, Bütten, Bücher, Waschkessel, Zinkkannen, Eimer, Schläuche, Wäscheleinen, Waschmaschinen, Bügelbretter, Bügeleisen, Nähmaschinen, Spültücher, Abwaschtücher, Aufnehmer, Bürsten,
Besen, Schrubber, Handtücher, Staubtücher, Fensterleder, Schwämme, Handfeger, Schaufeln, Closettbürsten, Fussmatten, Teppichkehrmaschinen usw.
Für die Krankenstuben:
Bettflaschen, Bettpfannen, Wärmeflaschen, Krüge, Sonnen, Heizkissen, Fieberthermometer, weisse Kittel.
Wünsche auf gemeinsame Unterbringung mit Verwandten etc. werden gerne berücksichtigt.
Personen, die bisher möbliert gewohnt haben und kein Bett besitzen, sind von ihrem bisherigen Quartiergeber oder sonstigen Personen leihweise auszustatten.
Eine Gemeinschaftsspeisung ist vorerst nicht beabsichtigt. Es sollen jedoch die in einem Raum zusammenlebenden Personen eine Gemeinschaftsküche führen.
Es wird bei dieser Gelegenheit auf die Verfügungsbeschränkung aufmerksam gemacht. Wir weisen nochmals darauf hin, dass es strengstens verboten ist, irgendwelche Gegenstände zu verschenken, zu verkaufen oder sonst darüber zu verfügen, ohne die Genehmigung der zuständigen Behörde hierzu durch uns auf anliegendem Formular einzuholen. Wäsche, Kleidungsstücke und Schuhe können unserer Kleiderkammer Rubensstrasse 33 genehmigungsfrei zur Verfügung gestellt werden. Die bisherige Wohnung ist besenrein zu verlassen. Jede Beschädigung ist unter allen Umständen zu vermeiden.
Sofort nach Erhalt dieses Schreibens hat jedes einzelne Familienoberhaupt oder jede einzelne Person die in der Anlage beigefügte Erklärung unterschrieben in unserem Büro Roonstrasse 50 abzugeben. Sie betrifft ansteckende Krankheiten und Ungeziefer. Diese Mitteilung wird streng vertraulich behandelt. Etwa erforderliche Desinfektion wird diesseits veranlasst. Das Einschleppen von Ungeziefer wird streng bestraft.
Gemeinschaftliche Ausgaben für die Unterkunft werden umgelegt. Besondere Anweisung hierüber wird noch ergehen.
Keiner kann ohne Arbeit bleiben. Wer im Arbeitseinsatz
steht, hat weiter seiner Beschäftigung nachzugehen. Jeder andere wird zur Arbeit für die Gemeinschaft herangezogen.
Telefonische Anfragen können nicht beantwortet werden. Sprechstunden finden nur Montag bis Freitag, nachmittags von 14-17 Uhr statt.
Es wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass jeder von der Umsiedlung Betroffene den Anweisungen unserer Beauftragten und unserer Ordner genauestens nachzukommen hat. Wir erwarten von jedem, dass er strengste Disziplin übt und machen darauf aufmerksam, dass eine Nichtbefolgung dieser Anordnung schärfste behördliche Massnahmen nach sich ziehen wird.
Wir bitten alle zur Aussiedlung kommenden Juden, überflüssige Möbel der Gemeinde zur Verfügung zu stellen, jedoch machen wir Betreffenden darauf aufmerksam, dass diese Art Schenkungen genehmigungspflichtig sind und auf dem vorgeschriebenen Formular beantragt werden müssen.
Wenn jeder einzelne Disziplin übt und voll seine Pflicht tut, sind wir überzeugt, dass ein erträgliches Zusammenleben gewährleistet wird.
Diese Anweisung gilt nicht für die Mischehen. Wir bitten in diesem Falle um Rücksendung des Formulars.