Menü
Ereignisse
1934
Mai

Fronleichnamsprozession der St. Maria Rosenkranz-Pfarre in Essen-Bergeborbeck

Ein Beispiel für die permanente und engmaschige Überwachung des kirchlichen Bereichs ist die Fronleichnamsprozession 1934 in der St. Maria Rosenkranz-Pfarre in Essen-Bergeborbeck, die im Auftrag der Gestapo von zwei Polizeibeamten überwacht wird. Gleichzeitig wird der hohe Grad an Aggression deutlich, der sich zwischen den katholischen Jugendverbänden und HJ bzw. SA zunehmend aufbaut. Die beobachtenden Polizisten berichten:

„Die Prozession setzte sich gegen 9 Uhr in Bewegung. Teilnehmerzahl: ca. 3.000 Personen. In dem Zug befanden sich vier Fahnen, bei denen Zweifel bestanden, ob es sich um ausgesprochene Kirchenfahnen handelte. Ferner waren im Zuge etwa 15 Jugendliche mit blauen und ca. 15 Jugendliche mit weißen Hemden. Die Bekleidung war einheitlich, jedoch fehlten die zur Kluft gehörenden Schlipse und Abzeichen. Ferner bewegten sich im Zuge 6 Jugendliche mit schwarzen, kniefreien Hosen und schwarzen Samtjacken. Eine Fahnengruppe war mit orangefarbenen Hemden und schwarzen Jacken bekleidet. Die einzelnen Gruppen habe ich fotografiert. Von einem Einschreiten während der Prozession wurde anordnungsgemäß Abstand genommen. Etwa gegen 12.30 Uhr war die Prozession beendet und die Teilnehmer zogen in geschlossenem Zuge nach der Kirche zurück.

Schon während der Prozession war mir mitgeteilt worden, dass Angehörige der H.J. und SA-Männer in Zivil beabsichtigten, die Fahnen der katholischen Jugend aus dem Zuge herauszuholen. Dem Vorsteher des 9. Polizeireviers, Pol.-Hauptmann T., war es möglich, sich mit Angehörigen der H.J. in Verbindung zu setzen und so die geplante Maßnahme zu verhindern.

Bei dem Abmarsch zur Kirche schlossen sich die einheitlich gekleideten Gruppen zusammen. Der Bannträger der Sturmschar trug seine Fahne mit hoch erhobenen Armen. Auf ein Pfeifensignal stimmte die katholische Jugend ein Sturmscharlied an. Durch dies offensichtlich provozierende Verhalten entstand unter den als Zuschauer anwesenden Angehörigen der H.J. eine große Erregung. Lediglich dem umsichtigen Vorgehen des Pol.-Hauptmann T. und seinen Beamten ist es zu verdanken, dass in diesem Augenblick Tätlichkeiten vermieden wurden. Von einem Ordner der Prozession wurde der Sturmschar das Singen mit den Worten untersagt, dass derartige Lieder nicht in die Prozession hineingehörten. Aus dieser Tatsache ergibt sich ganz klar, dass das Verhalten der Sturmschar tatsächlich eine Provokation darstellte.

Während drei Fahnen dieser Gruppe nach der Kirche einschwenkten, trat der Fahnenträger der vierten Fahne mit seinen Begleitern rechts heraus und rollte diese ein. Da sich an dieser Fahne ein Wimpel mit der Aufschrift ‚Treffen der D.J.K. Dortmund 1932' befand und die Fahne außerdem nicht mit zur Kirche marschierte, musste angenommen werden, dass es sich bei dieser Fahne um eine weltliche handelte. Aus diesem Grund habe ich die Fahne vorläufig beschlagnahmt und den Fahnenträger aufgefordert, mit zur Wache des 9. Polizeireviers zu kommen. Auf dem Wege zur Wache trat mit der Kaplan Pr. der St. Maria Rosenkranzpfarre entgegen und verlangte die Freigabe der Fahne unter dem Hinweis, dass es sich um eine kirchlich geweihte Fahne handele. Da sich sofort eine größere Menschenmenge um uns versammelte - darunter befanden sich auch Angehörige der H.J. - habe ich eine Diskussion auf der Straße abgelehnt."

Auf dem Polizeirevier gibt der Vorgesetzte des Berichterstatters, Kriminalkommissar V., die Fahne wieder frei. Als Träger kann Josef W. ausgemacht werden. „In seiner sofort erfolgten Vernehmung gab er an, daß er den Auftrag zum Mitführen der Fahne von dem ersten Geschäftsführer des Vereins, Hans B., wohnhaft in Bergeborbeck, erhalten habe. Die Fahne sei kirchlich geweiht, würde jedoch ebenso wie die anderen Fahnen der katholischen Kirche im Vereinsheim, Gastwirtschaft in der Weide, Bergeborbeck, aufbewahrt."

Baum wird geladen...