Rundschreiben der Synagogengemeinde
Am 22. Dezember 1941 verschickt die Synagogengemeinde an ihre Mitglieder folgendes Rundschreiben:
Jüdische Kultusvereinigung Köln, den 22.12.41
„Synagogengemeinde Köln e. V.”
An alle Juden in Köln!
1.) Betrifft: Fernsprechstellen.
Auf Anordnung der Aufsichtsbehörde geben wir bekannt, dass Juden, die nach der Polizeiverordnung für Kennzeichnung der Juden vom 1.9.1941 zum Tragen des Kennzeichens verpflichtet sind, die Benutzung öffentlicher Fernsprechstellen verboten ist. Zuwiderhandlungen werden mit staatspolizeilichen Massnahmen geahndet.
2.) Betrifft: Hauspersonal für Heime.
Wir benötigen für unsere Altersheime einschl. Asyl und Pflegeheim dringend Personal für ganze oder zumindest halbe Tage. Alle Frauen und Mädchen, die wirklich bereit und imstande sind, tatkräftige Arbeit zu leisten, werden gebeten, sich hierfür zu melden.
Da die Belegung der Heime immer grösseren Umfang annimmt, ist die Weiterführung unserer Arbeit nur möglich, wenn uns ausreichendes Hauspersonal zur Verfügung steht.
Jeder hat heute die Pflicht, sich an der Arbeit der jüdischen Institutionen zu beteiligen, soweit er nicht im Arbeitseinsatz tätig ist. Geeignete Kräfte wollen sich möglichst bald in unserer Verwaltung, Roonstrasse 50, Zimmer 3, vormittags zwischen 9-12 Uhr persönlich oder schriftlich melden.
3.) Betrifft: Fort 5
Für das Gemeinschaftslager der Juden in Müngersdorf, Fort 5, benötigen wir dringend Herde, grössere Oefen und vor allen Dingen Ofenrohre.
Wir bitten alle Juden in Köln, die derartiges zur Verfügung haben, schnellstens unserer Verwaltung davon Kenntnis zu geben.
Besuche und Besichtigungen in Fort 5 sind untersagt. Der Lagerleiter ist angewiesen, niemanden den Zutritt zu Besichtigungs- oder Besuchszwecken in das Fort zu gestatten.