Benutzung öffentlicher Fernsprechstellen für Juden
Am 21. Dezember 1941 teilt die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung den angeschlossenen Büros Folgendes zum Thema "Benutzung öffentlicher Fernsprechstellen für Juden" Folgendes mit:
Bezirksstelle Rheinland Köln, den 21. Dezember 1941.
der Reichsvereinigung der Rubensstr. 33
Juden in Deutschland
An unsere Büros und Vertrauensleute!
Folgende Anordnung der Aufsichtsbehörde wird hierdurch bekanntgegeben:
1.) Juden, die nach der Polizeiverordnung zur Kennzeichnung der Juden vom 1.9.41.RGBl. I, 547, zum Tragen des Kennzeichens verpflichtet sind, ist mit sofortiger Wirkung die Benutzung öffentlicher Fernsprechstellen verboten.
2. In den Fällen, in denen ein Mitarbeiter der Reichsvereinigung, ihrer Bezirksstellen oder der Jüdischen Kultusvereinigung aus dienstlichen Gründen öffentliche Fernsprechstellen benutzen muss, kann die zuständige Staatspolizei(leit)stelle hierzu die Genehmigung erteilen.
3. Zuwiderhandlungen werden mit staatspolizeilichen Massnahmen geahndet.
Wir bitten, diese Anordnung schnellstens in geeigneter Weise den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen; eine Veröffentlichung der Anordnung wird im Jüdischen Nachrichtenblatt Nr. 76 vom 26.12.41 erfolgen.