Menü
Chronik und Quellen
1941
Dezember 1941

Kennzeichnung von Juden

Am 19. Dezember 1941 teilt die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung den angeschlossenen Büros Folgendes zum Thema "Kosten der Instandsetzung der von Juden geräumten Wohnungen" Folgendes mit:

Bezirksstelle Rheinland                                    Köln, den 19. Dezember 1941.
der Reichsvereinigung der                               Rubensstr. 33
Juden in Deutschland

[..] Tragen von Kennzeichen.

An unsere Büros und Vertrauensleute im Reg. Bezirk Köln!

[..] Anordnung der Geheimen Staatspolizei wird im Regierungsbezirk Köln nochmals auf diese
     Verordnung hingewiesen.

Gemäss Polizeiverordnung über die Kennzeichnung von Juden vom [..] Reichsges. Bl. Nr. 100 Teil 1 Seite 547 wird Juden gemäss [..] I, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, verboten, sich in der Öffentlichkeit ohne einen Judenstern zu zeigen.

Die Reichsvereinigung erläutert mit Rundschreiben vom 17.9.41 [..] § 1 Abs. I wie folgt:

„Die Kennzeichnungsverordnung findet Anwendung auf Juden deutscher Staatsangehörigkeit, sowie auf staatenlose Juden, ohne Rücksicht auf deren frühere Staatsangehörigkeit, auf Juden ausländischer Staatsangehörigkeit nur insoweit, als sie die Staatsangehörigkeit eines besetzten oder eingegliederten Gebietes besitzen oder besessen haben.”

[..] unterliegt daher keinem Zweifel, dass Juden, die ehemals die [..]ische Staatsangehörigkeit besessen haben, den Judenstern tragen müssen.

Wir ersuchen daher nochmals um Bekanntgabe dieser Anordnung an [..] in Betracht kommenden staatenlosen Juden, die ehemals die [..]ische Staatsangehörigkeit besessen haben.

An unsere Büros in Aachen, Bonn, Duisburg, Koblenz, Krefeld, Kreuznach, Mülheim-Ruhr, M.-Gladbach, Rheydt, Trier, W.-Elberfeld, Neuwied, sowie an alle Vertrauensleute innerhalb der Rheinprovinz (einschl. Saarland) mit dem Ersuchen, in den ihnen unterstellten Arbeitsbezirken die Anordnung ebenfalls nochmals bekannt zu geben.

Baum wird geladen...