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Chronik und Quellen
1941
Dezember 1941

Beschlagnahmung des Vermögens ehemaliger Polen

Am 12. Dezember 1941 teilt die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung den angeschlossenen Büros Folgendes zum Thema "Anmeldungen von Forderungen u. Rechten gegen Polen" Folgendes mit:

Bezirksstelle Rheinland der                              Köln, den 12. Dezember 1941
Reichsvereinigung der Juden                             Rubensstr. 33
in Deutschland

An unsere Büros

Betr.: Anmeldung von Forderungen und sonstigen Rechten gegen Polen.
           III.D.Fa./Kai./ - 41/373/604

Durch Verordnung vom 17.9.1940 ist das Vermögen der Angehörigen des ehemaligen polnischen Staates beschlagnahmt worden.

Die der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland und den Jüdischen Kultusvereinigungen zustehenden Forderungen gehören zu den bestehen bleibenden Forderungen, die aus der beschlagnahmten Vermögensmasse befriedigt werden sollen.

Die Anmeldepflicht erstreckt sich auf Forderungen und Rechte, die vor der Anordnung der kommissarischen Verwaltung über das Ver[..]lgen des Schuldners entstanden und noch nicht befriedigt sind.

Forderungen und Rechte, die jetzt nicht gemeldet werden, erlöschen.

Anzumelden sind Forderungen aller Art aus der Zeit vor dem 1.7.1939, soweit sie aus Einrichtungen herrühren, die von den Kultusvereinigungen betrieben werden, Forderungen aus Vermögensanlagen der Kultusvereinigungen, Kultussteuern usw.

Wir bitten um sofortige Beantwortung dieses Rundschreibens bis spätestens 15. Dezember 1941.

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