Instandsetzung von Juden geräumter Wohnungen
Am 28. November 1941 teilt die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung den angeschlossenen Büros Folgendes zum Thema "Kosten der Instandsetzung der von Juden geräumten Wohnungen" Folgendes mit:
Bezirksstelle Rheinland Köln, den 28. November 1941
der Reichsvereinigung der Juden Rubensstr. 33.
in Deutschland
An unsere Büros und Vertrauensleute!
Die Reichsvereinigung Berlin teilt uns durch Rundschreiben III C Dr. Le/Lo. Nr. 41/389/626 vom 25.11.41 mit, dass seitens der Aufsichtsbehörde entschieden worden ist, dass die Kosten für die Instandsetzung der von Juden geräumten Wohnungen aus Mitteln der Reichsvereinigung oder der jüdischen Kultusvereinigungen nicht entnommen werden dürfen. Diese Weisung der Aufsichtsbehörde gilt auch dann, wenn andere Stellen, z. B. städtische Wohnungsämter etc. die Uebernahme solcher Kosten ausdrücklich verlangen.
In vorkommenden Fällen ist uns unverzüglich Mitteilung zu machen, damit wir uns mit der betreffenden Behörde in Verbindung setzen. Darüber hinaus haben wir Meldungsauflage an die Zentrale nach Berlin.
Ferner teilt die Reichsvereinigung Berlin durch Rundschreiben III C Dr. Le/Ri.Nr.41/384/617 vom 20.11.41 mit, dass die Büros keine eigenen Rundschreiben an ihre Gemeindemitglieder herauszugeben haben, die nicht vorher der Bezirksstelle zur Kenntnis gebracht und von dieser genehmigt worden sind. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Rundschreiben, die auf Anordnung der örtlichen Behörden herausgesandt werden müssen oder die Rundschreiben, die zur Durchführung einer Anordnung der Bezirksstelle erforderlich sind.
Weiterhin wird nochmals allen Büros zur Pflicht gemacht, sofort nach durchgeführter Evakuierung Listen in dreifacher Ausfertigung von den Evakuierten an uns einzureichen. Die Listen müssen enthalten: Zunamen, Vornamen, Geburtstag, bisherige Wohnung und einen Vermerk, ob Wohlfahrtsempfänger oder nicht.
Reichsvereinigung der Juden in Deutschland
Bezirksstelle Rheinland
Ernst Israel Peiser