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Chronik und Quellen
1941
November 1941

Steuer auf Grundstücke der Reichsvereinigung

Die Kölner Bezirksstelle der Reichsvereinigung teilt den angeschlossenen Büros am 7. November 1941 Folgendes mit:

Bezirksstelle Rheinland                                 Köln, den 7. November 1941
der Reichsvereinigung der                         Rubenstrasse 33
Juden in Deutschland

An unsere Büros.

Betrifft: Grunderwerbsteuer und Wertzuwachssteuer für alle der Reichsvereinigung der Juden in
               Deutschland gehörigen Grundstücke.

Durch die Eingliederung der Kultusvereinigungen und Synagogengemeinden in die Reichsvereinigung sind die früher im Besitz der Kultusvereinigungen und Synagogengemeinden gewesenen Grundstücke, wie Friedhöfe, Synagogen- und Gemeindehäuser-Grundstücke in den Besitz der Reichsvereinigung übergegangen.

Durch diesen Besitzwechsel ist sowohl die Grunderwerb- wie auch die Wertzuwachssteuer ausgelöst worden.

Um die Meldungen an das Finanzamt ordnungsmässig durchführen zu können, benötigen von unseren Büros für alle uns früher für die Grundstückskartei gemeldeten Grundstücke folgende Unterlagen:

1.) Die Einheitswertbescheide aller Grundstücke. Soweit solche nicht bewertet sind, bitten wir um
     Mitteilung.

2.) Alle Erwerbsunterlagen die noch vorhanden sind, auf Grund deren die Grundstücke früher von
     den Kultusvereinigungen und Synagogengemeinden erworben worden sind. Sind keine
     Unterlagen mehr vorhanden, so ist das Jahr in dem das Grundstück erworben wurde nach
     Möglichkeit festzustellen.

     Soweit die Grundstücke in der Zeit vom 1.1.1915 bis 31.12.1923 erworben sind und bei Erwerb
     Hypotheken übernommen wurden, ist uns auch der Nominalbetrag und Aufwertungsbetrag der
     übernommenen Hypotheken aufzugeben.

Da die Steuererklärungen von der Reichsvereinigung zum Jahresende eingereicht werden müssen, geben wir Ihnen bei der Fülle des Arbeitsanfalls hierfür heute schon Kenntnis. Wir bitten die gewünschten Unterlagen schnellstens zu besorgen und uns spätestens
   bis zum 10. Dezember 1941
zuzuleiten.

Bezirksstelle Rheinland
der Reichsvereinigung der
Juden in Deutschland
Ernst Israel Peiser

P.S. Sollte sich bei der Beschaffung der obigen Unterlagen herausstellen, dass uns Grundstücke, wie Friedhöfe, Häuser, Äcker, Wege oder auch Gerechtsame früher zur Grundstückskartei nicht gemeldet wurden, so bitten wir dieses sofort nachzuholen. Dabei ist zu melden, Lage des Grundstücks, Grundbuch-Amt, Band und Blatt, eingetragener Eigentümer, Grösse des Grundstücks, Bauteile, Verwendungszweck und Belastungen.

D. O.

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