Gewerblicher Privatunterricht der Juden
Am 17. Oktober 1941 ordnet der Kölner Regierungspräsident Folgendes an:
Der Regierungspräsident Köln, den 17. Oktober 1941.
II L U 1225
Betrifft: Gewerblicher Privatunterricht der Juden.
Zur Förderung der Auswanderung der Juden habe ich der Jüdischen Kultusvereinigung - Synagogengemeinde Köln e. V. in Köln, Rubensstraße 33 für verschiedene Fälle die Abhaltung von Lehrgängen, auch durch Einzelpersonen, genehmigt.
Für die Genehmigung von gewerblichem Privatunterricht durch Juden besteht daher darüber hinaus keine Veranlassung mehr.
Ich ersuche derartigen Unterricht nicht mehr zu genehmigen.
Zusatz für die Herren Landräte:
Abdrucke für die Stadt- und Amtsbürgermeister sind angeschlossen.