Einreichung einer Vermögensaufstellung
Am 6. Oktober 1941 wendet sich die Synagogengemeinde Köln mit folgendem Rundschreiben an ihe Mitglieder:
Jüdische Kultusvereinigung Köln, den 6. Oktober 1941.
„Synagogengemeinde Köln e. V.” Roonstrasse 50
An alle Juden in Köln!
Die Staatspolizeistelle Köln hat angeordnet, dass sämtliche Juden sofort durch die Gemeinde eine Vermögensaufstellung einzureichen haben, die den gesamten Besitz an
„Grundvermögen, Kapitalvermögen etc. etc., sowie an beweglichen Gegenständen wie: Möbel, Einrichtungsgegenständen, Kleider, Wäsche etc.”
enthält.
Die Behörde verlangt ein detailliertes Verzeichnis des ganzen Besitzes.
Wir empfehlen die Aufstellung wie folgt zu gruppieren:
a) Grundvermögen
b) Betriebsvermögen (für Inhaber eines Gewerbebetriebes)
c) Kapitalvermögen und zwar:
1.) Bank- und Barguthaben
2.) Wertpapierguthaben im etwaigen Gegenwartwert unter Angabe der Bank
3.) Forderungen (Hypotheken usw.)
d) Sonstiges Vermögen wie etwa Ansprüche aus Lebensversicherungen, Rentenrechte, gewerbliche
Schutzrechte, Erbansprüche
e) Schulden und Lasten soweit sie nicht das Betriebsvermögen betreffen
f) Hausrat und Kleidung. Hier sind die Gegenstände zu bezeichnen also beispielsweise: Ein
Schlafzimmer bestehend aus 2 kompletten Betten, Kleiderschrank, Waschtisch etc.. - 3 Anzüge,
2 Mäntel etc.; ferner ...... Kissenbezüge, ...... Bettbezüge, ...... Tischtücher, ...... Taschentücher,
Bestecke etc.
Angaben von Werten und Preisen, des Kaufjahrs etc. sind in diesem Zusammenhang nicht
erforderlich.
Die Aufstellungen müssen mit Unterschrift versehen im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift:
Betr. „Vermögensaufstellung”
bis zum 12. d. Mts. bei uns eingereicht sein.
Der Vorstand.
Dieses Rundschreiben gilt nicht für Mischehen.