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Chronik und Quellen
1938
Juli 1938

Rundschreiben der Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe

Die Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe informiert am 20. Juli 1938 über Maßnahmen zur Kontrolle der Bankschließfächer jüdischer Kunden:

Betr.: Sicherungsanordnung Schrankfächer der Juden

Das Devisenfahndungsamt Berlin beabsichtigt, alle an Juden vermieteten Schrankfächer zu sperren. Einzelne Zollfahndungsstellen hatten bereits an die Banken die Aufforderung gerichtet, mit sofortiger Wirkung jüdischen Inhabern den Zutritt zu ihren Schrankfächern nur noch im Beisein eines Beamten der Bank zu gewähren, der gleichzeitig im Aufträge der Zollfahndungsstelle den Inhalt des Schrankfaches feststellen und darüber der Zollfahndungsstelle Bericht erstatten sollte. Das Devisenfahndungsamt hat die Zollfahndungsstellen angewiesen, von Auflagen der letztgenannten Art abzusehen, ebenso soll den Devisenbanken nicht mehr die Auflage erteilt werden, von sich aus die jüdischen Inhaber der Schrankfächer festzustellen.

Um den erstrebten Zweck, den Inhalt von Schrankfächern jüdischer Mieter sicherzustellen, auf einheitlichem Wege zu erreichen, hat das Devisenfahndungsamt jetzt angeordnet, daß die Zollfahndungsstellen die Verzeichnisse der Inhaber von Schrankfächern selbst prüfen und der Bank mitteilen, welche Inhaber Juden sind. Diesen Inhabern darf dann Zutritt zum Schrankfach nur noch in Gegenwart eines Beamten der Zollfahndungsstelle gestattet werden.

Die Zollfahndungsstellen werden auf Grund des § 34 DevGes. von den Banken ein Verzeichnis der Schrankfachinhaber fordern, das nur dem obengenannten Zweck dient, die jüdischen Schrankfachinhaber zu ermitteln. Die Zollfahndungsstellen werden angewiesen, dem Ersuchen eines Mitgliedes auf Rückgabe des Verzeichnisses nach Abschluß der Prüfung zu entsprechen. Sollte eine einzelne Bankniederlassung sich in der Lage sehen, unter ihrer Verantwortung diejenigen Schrankfachinhaber, die Juden im Sinne des § 5 der 1. DfVO. zum Reichsbürgergesetz sind, namhaft zu machen, so ist das Devisenfahndungsamt damit einverstanden, daß lediglich eine solche Liste der Zollfahndungsstelle übergeben wird.

Sollten noch Schwierigkeiten entstehen, so bitten wir um schnellsten Bericht darüber.

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