Zusammenlegung der Juden
Am 7. August 1941 teilt die Gestapo Köln Folgendes mit:
Köln, den 7. August 1941.
Betrifft: Zusammenlegung der Juden.
Vorgang: Meine Rundverfügung v. 12.5.41 - II B - 586/41.
Die Anordnung, dass es den Juden verboten ist, irgendwelche Immobilien oder Mobilar zu verkaufen, wird im Einvernehmen mit dem Herrn Reg.-Präsidenten und dem Gauwirtschaftsberater hiermit zurückgenommen.