USA-Auswanderung
Die Beratungsstelle der Jüdischen Gemeinde Köln veröffentlicht am 4. Juli 1941 folgendes Papier:
Köln, den 4. Juli 1941
U.S.A.-Auswanderung!
Über die neuen gesetzlichen Bestimmungen für die Erteilung von USA-Visen, die am 1. Juli d. Js. in Kraft getreten sind, erfahren wir folgendes:
Anträge auf Erteilung von Visen aller Art (Transitvisen, Besuchsvisen und Einwanderungsvisen) müssen in Zukunft zunächst bei der Regierung in Washington eingereicht werden. Anträge auf Einwanderungsvisen sind von den Bürgern in USA auf vorgeschriebenem Formular zu stellen. Es sind gleichfalls auf vorgeschriebenem Formular 2 Affidavits und genaue Personalangaben über den Visumsbewerber beizufügen.
Über diese Anträge entscheidet eine Kommission, die von 4 Ministerien besetzt wird.
Ist das Ergebnis dieser „vorläufigen Untersuchung” positiv, so wird das für den Wohnort des Visumsbewerbers zuständige Konsulat benachrichtigt. Dieses prüft seinerseits die Unterlagen, nimmt die ärztliche Untersuchung vor, berichtet nochmals nach USA und erbittet gegebenenfalls einen Quotennummer.
Die Ausgabe von Quotennummern für alle Quoten erfolgt in Zukunft ausschliesslich durch die Regierung in Washington.
Stimmt die Regierung der Erteilung des Visums zu und erteilt sie eine Quotennummer, so darf die Aushändigung des Visums erst erfolgen, wenn der Nachweis erbracht ist, dass die Reise nach USA angetreten werden kann (Vorlage von Passage, Transitvisen usw.).
Ausgenommen von dieser Regelung sind Staatsbürger einiger weniger Länder.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass in Deutschland und in den besetzten Gebieten nach Schliessung der USA-Konsulate Visen auch nach dem neuen Verfahren erteilt werden können.
In allen übrigen Ländern ist mit einer erheblich längeren Zeitdauer als bisher für die Erledigung des Visumsantrages zu rechnen. Voraussichtlich wird die Einwanderung ganz allgemein sehr erheblich eingeschränkt werden. Die gesetzlich festgelegten Quoten sind zwar nicht aufgehoben, sie werden aber keineswegs aufgenutzt werden.
Der Wortlaut des Gesetzes ist noch nicht bekannt; auch die Formulare liegen noch nicht vor. Sobald wir den Gesetzestext und die Formulare erhalten haben, werden wir erforderlichenfalls weitere Mitteilung machen.
Wir halten es für sehr wenig aussichtsreich, die Verwandte in USA um Antragstellung bei der Regierung zu bitten. Wir wollen deswegen jedenfalls nicht telegrafieren. Sofern die Ratsuchenden deswegen an ihre Verwandten schreiben wollen, werden wir sie selbstverständlich daran nicht zu hindern versuchen. Wir weisen aber wahrheitsgemäss darauf hin, dass kaum eine Aussicht besteht, ein Visum in Deutschland zu erhalten. Diejenigen, die ein Zwischenland aufsuchen, machen wir darauf aufmerksam, dass es auch für sie ungewiss ist, ob sie das USA-Visum erhalten werden, und dass sie in jedem Falle mit einem sehr langen Zeitraum bis zur Erledigung rechnen müssen.