Menü
Chronik und Quellen
1941
Juni 1941

Treuhänder für jüdische Hausbesitzer

Am 11. Juni 1941 teilt die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung der Juden den Vorständen der Jüdischen Gemeinden Folgendes mit:

Köln, den 11. Juni 1941

Nachfolgende Anweisung der Geheimen Staatspolizei Köln ist den Eigentümern bezw. Verwaltern jüdischer Häuser Ihres Bezirks zuzustellen:

„Jeder jüdische Hausbesitzer, dessen Haus im Laufe der Umsiedlungsaktion geräumt worden ist oder geräumt werden wird, muss einen Treuhänder bestellen, den er nach freiem Ermessen auswählen kann, sofern es sich um einen Arier handelt, der zur treuhänderischen Verwaltung von Vermögenswerten zugelassen ist. (Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Grundstücksmakler usw.).

Soweit der Hauseigentümer oder sein Verwalter bereits einen arischen Treuhänder bestellt hat, bleibt es bei der bisher getroffenen Regelung.

Wir haben die Auflage erhalten, der Staatspolizeistelle schnellstens die jeweils beauftragten Treuhänder zu melden und bitten Sie, uns umgehend folgendes mitzuteilen:

a) der Ort
b) Lage des Grundstücks
c) Eigentümer des Grundstücks
d) Name des Treuhänders
e) dessen Anschrift und Fernsprechnummer

Die Meldungen der bereits bestellten Treuhänder erwarten wir umgehend. Soweit in Zukunft Treuhänder zu bestellen sind, ist uns unverzüglich nach der Bestellers des Treuhänders Meldung zu erstatten.

Evtl. Beschwerden über Treuhänder sind der Bezirksstelle zur Weiterleitung an die Geheime Staatspolizei Köln zu übermitteln.”

Dort, wo die beigefügten Exemplare nicht ausreichen, sind sie zu vervielfältigen, sodass jeder Hauseigentümer, der davon betroffen wird, mindestens je 1 Exemplar erhält.

Baum wird geladen...