Verkauf von Möbel
Am 11. Juni 1941 teilt die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung der Juden den Vorständen der Jüdischen Gemeinden Folgendes mit:
Köln, den 11. Juni 1941
Die Geheime Staatspolizei Köln hat für den ganzen Regierungsbezirk Köln angeordnet, dass von Juden, die im Zuge der Zusammenlegung Möbelstücke überflüssig haben, Möbel nicht verkauft werden dürfen, bevor die Geheime Staatspolizei nicht ihre Genehmigung dazu erteilt hat.
Anträge auf Verkauf von Möbelstücken sind mit ausführlicher Begründung durch die Bezirksstelle Rheinland der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, Köln, Rubensstr. 33, bezw. für den Stadtbezirk Köln durch die Synagogengemeinde Köln, Köln, Roonstr. 50, an die Geheime Staatspolizei einzureichen.
Wir fügen in der Anlage eine Anzahl Exemplare bei und bitten um Weiterleitung derselben bezw. Bekanntgabe des Inhalts an alle in Betracht kommenden umgesiedelten Juden.
Es darf unter keinen Umständen ein Verkauf von Möbelstücken stattfinden, ohne dass die Geheime Staatspolizei Köln ihre Genehmigung dazu erteilt hat.
Den Herren Amtsbürgermeistern lassen wir Durchschlag dieses Rundschreibens zur Kenntnisnahme zugehen.