"Umsiedlung" der Juden
Am 23. Mai 1941 teilt die Kölner Synagogengemeinde der Reichsvereinigung in Berlin Folgendes mit:
Betrifft: Umsiedlung der Juden in Köln.
Von der Geheimen Staatspolizei Köln erhielten wir das in Abschrift beigefügte Schreiben betreffend Verwaltung der bei der Umsiedlung freiwerdenden Häuser.
Der in diesem Schreiben genannte Rechtsanwalt Dr. Jäger II, mit dem wir uns in Verbindung gesetzt haben, hat uns mitgeteilt, dass ein Verkauf der freiwerdenden jüdischen Häuser vorerst nicht erlaubt sei. Er sei erst mit der Sichtung des gesamten Materials beschäftigt. Auf unsere Frage wegen Zahlung der auf den Häusern ruhenden Lasten erwiderte er, dass er über die Verwertung der Häuser erst später etwas sagen können. Notfalls lasse er eine Beschlagnahme aussprechen, um damit die Steuerlasten zunächst aufhalten zu können.
Gleichzeitig geben wir Ihnen anliegend Durchschrift unseres Schreibens vom 21. d. M. an Dr. Jäger II zur gefl. Kenntnisnahme.