Fürsorge für Juden
Der Bürgermeister von Hennef richtet am 3. Juni 1940 folgendes Schreiben an die Reichsvereinigung der Juden:
3.6.1940
Wie Ihnen bekannt ist, werden nachstehende Juden der Gemeinde Hennef-Sieg wie folgt von hier zusätzlich seit Jahre unterstützt
Eheleute Eduard Rosenbaum, Hennef-Sieg, Geistingerstr. 35 - monatl. 25,-- Rm.
Witwe Amalie Fromm, Hennef-Sieg, Bachstr. 20 - monatl. 18,-- Rm.
Friedemann Simon, Hennef-Sieg, Bonnerstr. - monatl. 37,-- Rm.
Wolff Samuel, Hennef-Sieg, Bonnerstr. - monatl. 15,10 Rm.
Seligmann, Fanny, Rott - monatl. 9,-- Rm.
Nach Artikel III der 10. Deutschen Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 4.7.1939 hat die neu geschaffene Reichsvereinigung der Juden Deutschlands als Träger der jüdischen freien Wohlfahrtspflege nach Maßgabe ihrer Mittel hilfsbedürftige Juden so ausreichend zu unterstützen, daß die öffentliche Fürsorge nicht einzutreten braucht.
Nach einer Verfügung der vorgesetzten Behörde kann davon ausgegangen werden, daß die Reichsvereinigung der Juden hinreichende Mittel besitzt, um die hilfsbedürftigen Juden ausreichend zu unterstützen. Ich fordere Sie daher auf, die vorgenannten 5 jüdischen Familien in eigene Fürsorge zu übernehmen und sie ausreichend zu betreuen.
Auch ersuche ich die ab 4.7.1939 an die vorgenannten Familien von hier gezahlten Unterstützungsbeiträge in voller Höhe zu erstatten.