Wohnverhältnisse der Juden
Am 6. Juni 1940 teilt der Kölner Regierungspräsident den ihm unterstellten Behörden Folgendes mit:
Köln, den 6. Juni 1940.
Betrifft: Wohnverhältnisse der Juden.
Wie der Oberpräsident der Rheinprovinz feststellt, ist in der letzten Zeit eine Vermehrung des Zuzuges von Juden vom Lande in die Großstädte zu beobachten, die wegen der Erschwerung der Überwachung und der Durchführung der Trennung der arischen und jüdischen Wohnungen grundsätzlich unerwünscht ist.
Der Inspektor der Sicherheitspolizei und des SD in Düsseldorf hat daher dem Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern ein Zuzugsverbot für Juden ins Operationsgebiet und für die bereits im Operationsgebiet ansässigen Juden eine Aufhebung der Freizügigkeit für die Dauer des Krieges in Vorschlag gebracht. Die unerwünschte Abwanderung von Juden vom Lande wird mit dem Inkrafttreten dieser Verbote unterbunden sein.
Damit in der Zwischenzeit jeder unerwünschte Wohnungswechsel vermieden wird, ersuche ich, einen Umzug von Juden vom Lande in die Stadt durch geeignete polizeiliche Maßnahmen zu verhindern, Ausnahmeanträge von Juden sind mir mit eingehender Stellungnahme vorzulegen.
Zusatz für die Landräte: Abdrucke für die Bürgermeister liegen bei.