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Chronik und Quellen
1938
Januar 1938

RFSS an alle Gestapostellen

Der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei Heinrich Himmler verfügt am 5. Januar 1938 die Ausweisung der sowjetischen Juden aus Deutschland:

Betr.: Sowjetrussen in Deutschland.

Vorgang: Erlaß des Geheimen Staatspolizeiamts IIA 4 1792/36 vom 24. Oktober 1936.

Ich ersuche, die zur Anordnung von Reichsverweisungen zuständigen Landespolizeibehörden anzuweisen, sämtliche sowjetrussischen Staatsangehörigen in ihrem Bezirk, soweit sie Juden sind, auf Grund des § 2 Nr. 3 des Gesetzes über Reichsverweisungen vom 23. März 1934 - Reichsgesetzbl. I, S. 213 - ohne weitere Begründung aus dem Reichsgebiet mit einer Abzugsfrist von 10 Tagen auszuweisen. Einem etwa eingelegten Rechtsmittel ist die aufschiebende Wirkung zu versagen. Erfolgt die Ausreise nicht fristgemäß, ist die Ausweisung durch Abschiebung über die Reichsgrenze durchzuführen. Soweit im Bezirk einer Landespolizeibehörde mehrere jüdische sowjetrussische Staatsangehörige sich aufhalten, ist die Anordnung der Reichsverweisungen auf die Zeit bis zum 15. Februar 1938 angemessen zu verteilen. Inhaber von sowjetrussischen Dienst- und Diplomatenpässen sind von der Ausweisung auszunehmen.

Über die Anordnung und Durchführung der Reichsverweisung ist dem Geheimen Staatspolizeiamt II A 3 durch Fernschreiben unter Angabe der vollständigen Personalien (Name, Vorname, Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnungsanschrift, Arbeitgeber) sowie des Datums der Ausweisungsverfügung und des Zeitpunkts der Ausreise aus Deutschland stets umgehend zu berichten.

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