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Chronik und Quellen
1939
November 1939

Einziehung der Rundfunkgeräte von Juden

Am 15. November 1939 wendet sich der Landrat des Siegkreises mit folgendem Schreiben an die Kölner Gestapo:

Siegburg, den 15. November 1939.

Betr.: Einziehung der Rundfunkgeräte von Juden.
Bezug: Verfügung vom 20.9.1939 - t. b. V. -

Da bislang über den weiteren Verbleib der Geräte noch keine Verfügung ergangen ist, frage ich hiermit an, ob die Geräte nicht an Schulen, Soldaten, Arbeitsdienstläger usw. leih[..] abgegeben werden können. Wie mir zugetragen wurde, sind ähnliche Ausleihungen z. B. von Köln aus an SS-Dienststellen gemacht worden.

Am 29. November 1939 antwortete die Gestapo:

Köln, den 29. November 1939.

Betrifft: Einziehung der Rundfunkgeräte von Juden.
Vorgang: Schreiben vom 15.11.39 - I L St/P 1001-3/607 -.

Das Reichssicherheitshauptamt hat mit Erlass vom 19.10.39 - I V 1 Nr. 677 V/39-176 - die im hiesigen Regierungsbezirk sichergestellten Apparate eingezogen. Durch Erlaß des Reichssicherheitshauptamtes - IV/II B 4 - 982/39 J - vom 24.10.39 sind diese Geräte für die Wehrmacht bestimmt. Demgemäss können Anträge auf leihweise Überlassung nicht berücksichtigt werden.

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